A 13 für alle
Um Wertschätzung und Besoldungsgerechtigkeit geht es bei der BLLV-Kampagne "Sie sind es wert. A13 auch für Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen."
„Der BLLV hat sich in allen Belangen der Pädagogik der Ganzheitlichkeit verschrieben.
Bildung mit Herz. Kopf. Hand. Denn nur, wenn mein Herz hüpft, lerne ich!
Und auch wir alle ticken ganzheitlich:
Nur wenn ich wertgeschätzt werde, leiste ich! Nur wenn ich Wertschätzung erfahre, kann ich meine Schülerinnen und Schüler wertschätzen. Nur wenn wir vom Dienstherren Wertschätzung erfahren, können wir wertschätzend miteinander umgehen. So ist das!
Eigentlich wäre dies doch eine Selbstverständlichkeit und dennoch müssen wir als BLLV seit Jahrzehnten dafür kämpfen, dass diese Ungerechtigkeit endlich ein Ende hat!
Wie geht es Euch Kolleginnen und Kollegen, wenn ihr tagtäglich alles für die Kinder und Jugendlichen gebt? Von der Haarspitze bis zur kleinen Zehe sind wir gefragt! Jeden Tag und jede Stunde? Und dann spüren wir schon, dass wir anscheinend weniger wert sind als andere Lehrerinnen und Lehrer! Aber eigentlich sind wir doch alle Lehrerinnen und Lehrer, oder?
Wenn wir in Zukunft auch noch Lehrerinnen und Lehrer haben wollen, die diesen Beruf ergreifen möchten und die sich diesen Herausforderungen mit Mut und mit tiefster Überzeugung stellen, dann braucht es jetzt und sofort endlich Gerechtigkeit.
Gerade in diesen Zeiten geben wir doch alle alles! Der nicht endende und nochmals verschärfte Lehrermangel an den Grund- und Mittelschulen, die immer noch andauernde Pandemie und die ukrainischen Flüchtlinge an unseren Schulen sind nur die offensichtlichsten Herausforderungen, dabei gibt es so viele mehr!
Wenn wir in Zukunft auch noch Lehrerinnen und Lehrer haben wollen, die diesen Beruf ergreifen möchten und die sich diesen Herausforderungen mit Mut und mit tiefster Überzeugung stellen, dann braucht es jetzt und sofort endlich Gerechtigkeit. Also die gleiche Besoldung für alle Kolleginnen und Kollegen – und eben auch für uns an den Grund- und Mittelschulen! Denn alle Lehrer sind Lehrer! Ein ziemlich einfacher Slogan – ein alter Slogan und eine schon lange währende Forderung des BLLV! Und jetzt wichtiger denn je!
Wir wollen deshalb hier die Fragen aufgreifen, mit denen wir oft konfrontiert werden, wenn wir über die Thematik sprechen. Wir geben jetzt die Antworten. Alle, die politisch Verantwortung haben, müssen diese kennen! Wir werden mit jedem ins Gespräch gehen und alles von vorne bis hinten erläutern, damit jeder in allen Ecken Bayerns weiß, was er jetzt zu tun hat: A13 für alle Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen! Weil wir es wert sind! Alle im BLLV – alle an den Grund- und Mittelschulen! Wir stehen mit 67.000 Mitgliedern so stark wie noch nie an Eurer Seite und kämpfen für jeden Einzelnen von Euch!“
BLLV-Präsidentin Simone Fleischmann
Wertschätzung auf breiten Schultern! Stark vor Ort in Bayern!
Stark vor Ort in Traunstein, Starnberg, Ebersberg, Oberfranken, Pfaffenhofen und im Berchtesgadener Land
Stark vor Ort in Oberfranken
10 Fragen - 10 Antworten ("Sie sind es wert")
1. Erhalten nur Grund- und Mittelschullehrkräfte A 12?
Grund- und Mittelschullehrkräfte sind die einzigen universitär ausgebildeten Lehrkräfte, die als Eingangsbesoldung A 12 erhalten. Realschullehrkräfte, Sonderpädagogen, Berufsschullehrkräfte und Gymnasiallehrkräfte steigen in A 13 ein. Dies ergibt einen monatlichen Verdienstnachteil zu Lasten der Grund- und Mittelschullehrkräfte im Vergleich zu den Lehrkräften an den anderen Schularten von ca. 400 Euro.
Gymnasiallehrkräfte und Lehrkräfte an beruflichen Schulen erhalten zusätzlich eine Strukturzulage. Fach- und Förderlehrkräfte werden aufgrund der fehlenden akademischen Ausbildung niedriger besoldet. Fachlehrkräfte mit der Eingangsbesoldung A 10, Förderlehrkräfte mit A9.
2. Warum erhalten Grund- und Mittelschullehrkräfte nur A 12?
Die Eingangsämter für Beamtinnen und Beamte in Bayern sind im Bayerischen Besoldungsgesetz (BayBesG) geregelt. In Art. 23 Satz 1 Nr. 4 heißt es: „ …bei Erfüllung der in Art. 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 LlbG geregelten Zugangsvoraussetzungen (vierte Qualifikationsebene) der Besoldungsgruppe A 13; für Grund- oder Mittelschullehrer und Grund- oder Mittelschullehrerinnen gilt abweichend die Besoldungsgruppe A 12.“
Grund- und Mittelschullehrkräfte sind also die einzigen Beamten in allen Verwaltungs- bereichen der bayerischen Staatsregierung, denen trotz vorliegender Qualifikation die der Qualifikationsebene entsprechende Besoldung in A 13 verwehrt wird.
3. Erfüllen Grund- und Mittelschullehrkräfte die Voraussetzungen für A 13?
Ja, dies zeigt alleine schon die Regelung in Art. 23 des Bayerischen Besoldungsgesetzes. Im direkten Vergleich mit den in A 13 eingestuften Realschullehrkräften zeigt sich, dass sowohl in Hinblick auf Mindeststudienzeit (6 Semester), Regelstudienzeit (7 Semester), während des Studiums zu erbringende ECTS-Punkte (213 ECTS) als auch in Hinblick auf die Dauer des Referendariats bzw. des Vorbereitungsdienstes keinerlei Unterschiede bestehen. Grund- und Mittelschullehrkräfte erfüllen also ebenso die Voraussetzungen für A 13.
4. Wie ist die Situation in den anderen Bundesländern?
Bei den Grundschullehrkräften haben Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen die Eingangsbesoldung in A 13 festgelegt. Das Bundesland Berlin, wo neu eingestellte Lehrkräfte nicht mehr verbeamtet werden, hat ebenfalls die Tarifbezahlung auf E 13 angehoben. Hamburg und Schleswig-Holstein haben mit Stufenplänen, die bis 2023 beziehungsweise bis 2025 laufen, die Anhebung der Besoldung von Lehrkräften an Grundschulen auf A 13 schon begonnen.
Im Bereich der Sekundarstufe I hat neben den schon genannten Bundesländern auch Hessen die Eingangsbesoldung auf A 13 angehoben. In Baden-Württemberg können Hauptschullehrkräfte durch eine berufsbegleitende Qualifizierung ebenfalls nach A 13 aufsteigen. Die neue Ausbildung im Lehramt für Werkreal-, Haupt- und Realschule führt automatisch zum Eingangsamt A 13. Niedersachsen hat für die Grund-, Haupt- und Realschullehrkräfte zumindest mit einer monatlichen Stellenzulage für eine Verbesserung gesorgt. Hier hat inzwischen Ministerpräsident Weil Anfang Mai angekündigt, dass A 13 für alle Lehrämter kommen wird.
In Nordrhein-Westfalen wird im 2022 neu abgeschlossenen Koalitionsvertrag angekündigt, dass die Eingangsbesoldung für alle Lehrämter auf A 13 angehoben werden wird. Mehr als die Hälfte der deutschen Bundesländer hat also den Schritt schon gemacht oder bereitet diesen schon vor.
5. Ist A 12 in Bayern mehr wert als A 13 in anderen Bundesländern?
In der Diskussion um A 13 geht es in erster Linie um Wertschätzung. Wertschätzung für die Grund- und Mittelschulen, Wertschätzung für die Arbeit, die an diesen Schularten geleistet wird und Wertschätzung für die Kolleginnen und Kollegen an diesen Schularten. Es ist unerheblich, wie hoch die absoluten Summen im Vergleich zu anderen Bundesländern sind, es zählt der Vergleich der Lehrämter untereinander und der Ausdruck der Wertschätzung im Bundesland Bayern. Und hier bleibt es dabei, dass einzig und allein die Grund- und Mittelschullehrkräfte in A 12 eingestellt werden. Wertschätzung sieht anders aus.
6. Leisten Grund- und Mittelschullehrkräfte weniger?
Grund- und Mittelschullehrkräfte haben in Bayern im Vergleich mit den anderen Schularten die höchste Unterrichtsverpflichtung (Mittelschule 27 Unterrichtsstunden, Grundschule 28 Stunden). In keiner anderen Schulart ist die Schülerschaft so heterogen wie an der Grundschule. Hier werden die Grundlagen und das Fundament für alle weiteren Schularten gelegt. An der Mittelschule zeigt sich ebenfalls eine sehr heterogene Schülerschaft. Keine andere Schule bietet so viele verschiedene Abschlüsse an wie die Mittelschule. Für die Gesellschaft ist die Mittelschule daher besonders wichtig, auch weil sie die zukünftigen Arbeitskräfte für alle Bereiche, sowohl für Industrie, Handwerk als auch den Dienstleistungsbereich grundlegend bildet. In Zeiten eines immensen Fachkräftemangels in diesen Bereichen eine umso wichtigere Aufgabe.
7. Löst A13 das Problem des Lehrermangels?
A 13 als Eingangsamt löst das Problem des Lehrermangels sicherlich nicht, ist aber ein wichtiger Teil eines Lösungspaketes. Gerade die derzeitige Situation, in der immer mehr Lehrkräfte aus den nördlichen Regierungsbezirken Bayerns in angrenzende Bundesländer mit A 13-Besoldung abwandern und für Grund- und Mittelschulen zweitqualifizierte Lehrkräfte aus Gymnasium und Realschule in ihre mit A 13 besoldeten Ursprungsschularten zurückgehen, zeigt deutlich, dass die A 13-Besoldung durchaus ein Argument für die Wahlentscheidung für ein Lehramt darstellt.
Die Lehrämter an Grund- und Mittelschulen müssen im Vergleich mit den Lehrämtern der anderen Schularten die gleiche Attraktivität erhalten. Vor allem, wenn ab der Mitte der Dekade auch an den an deren Schularten Probleme in der Lehrerversorgung durchschlagen und Grund- und Mittelschulen in einen Wettbewerb um die zu wenigen Bewerber geraten.
8. Ist A 13 als Eingangsbesoldung für Grund- und Mittelschullehrkräfte finanzierbar?
Die Frage nach A 13 als Eingangsamt für Grund- und Mittelschullehrkräfte ist keine Frage der Finanzierbarkeit, sondern des politischen Willens. Natürlich ist mit einer Anhebung auch ein erhöhter Finanzbedarf verbunden. Aber gerade in Zeiten der wachsenden Steuereinnahmen und einer sehr günstigen wirtschaftlichen Entwicklung ist die notwendige Summe jederzeit im Staatshaushalt aufzubringen. Mit Blick auf viele in anderen Bereichen und Zusammenhängen kurzfristig zur Verfügung gestellte Mittel ist A 13 als Einstiegsbesoldung für Grund- und Mittelschullehrkräfte jederzeit möglich und im Staatshaushalt finanzierbar.
9. Sollte man Grund- und Mittelschule unterschiedlich behandeln?
Derzeit hat vor allem die Mittelschule die größten Probleme in Hinblick auf Lehrerversorgung und Attraktivität, das hat nun auch der Ministerpräsident in seiner A13-Ankündigung eingestanden. Damit begründete er, warum man mit der Mittelschule beginnen wolle und die Grundschule folgen soll. Das ist aber praktisch nicht umsetzbar. Die Überschneidungen von Grund- und Mittelschulen, die Organisation in zahlreichen Vollschulen, der Einsatz von Lehrkräften in der jeweils anderen Schulart – all das lässt solche Überlegungen in der Praxis als völlig abwegig erscheinen. Grund- und Mittelschulen gehören zusammen, und auch die Lehrkräfte an den Grundschulen verdienen sofortige und gleichzeitige Umsetzung der Aufwertung. Ihre äußerst wichtige Arbeit legt das Fundament für jegliche weitere Bildung.
10. Warum sollen alle Lehrkräfte A 13 bekommen?
Lehrkräfte an allen Schularten erfüllen einen der wichtigsten Aufträge für die Gesellschaft: Die grundlegende Bildung der nachfolgenden Generation. Hier gibt es keine Unterschiede in der Wertschöpfung der einzelnen Schularten für die Gesellschaft. Jede Schulart leistet für ihren Bereich einen gleichwertigen Beitrag. Also kann und darf es auch keinen Unterschied in der Wertschätzung zwischen den Schularten geben. Diese Wertschätzung drückt sich unter anderem in der gleichwertigen Besoldung der Lehrkräfte an den verschiedenen Schularten aus.
A 13 für Grund- und Mittelschullehrkräfte und natürlich damit verbunden die entsprechenden Hebungen und Beförderungsämter auch in anderen Bereichen, wie dem Fach- und Förderlehrerbereich, ist also eine Frage der Wertschätzung für die Kolleginnen und Kollegen an diesen Schularten und für deren Arbeit, die genauso wichtig ist wie die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen an anderen Schularten. A 13 ist die Eingangsbesoldung für die Lehrkräfte aller Schularten, weil sie es wert sind!