A 13 für alle - der Faktencheck

Die Besoldungsstufe A 13 als Einstiegsgehalt für Grund- und Mittelschullehrkräfte würde Besoldungsgerechtigkeit bringen. Und wäre ein Mittel gegen Lehrermangel. Keiner der Gründe, die die Regierung dagegen ins Feld führt, hält einer Überprüfung stand.

Ausbildung

Fast alle Parteien im Bayerischen Landtag unterstützen die jahrelange Forderung des BLLV nach einer einheitlichen Einstiegsbesoldung für alle Lehrämter. Sogar im Programm der Freien Wähler ist A 13 für Grund- und Mittelschullehrkräfte zu finden, wenn sie auch aus Koalitionsräson ihr Ziel verraten haben, als es im Oktober zur Abstimmung kam. Nur die CSU – und damit die in der Regierung bestimmende Partei – stellt sich quer. Die Verantwortlichen begründen ihre Ablehnung stets mit dem Argument, die Ausbildung der Grund- und Mittelschullehrkräfte in Bayern sei nach wie vor nicht so umfangreich wie die anderer Lehrämter. Ist das wirklich so?

Klarheit über die Ausbildung bringt der tatsächliche Vergleich mit einem A13 Lehramt auf den entsprechenden Informationsseiten der Ludwig-Maximilian-Universität München (www.lmu.de/de/studium – weiter unter „Studienangebot“,
„1 x 1 des Lehramtsstudiums“; und dort die Lehrämter Grundschule, Mittelschule und Realschule). Im Vergleich der Lehramtsstudiengänge für Realschule (A 13), Grundschule (A 12) und Mittelschule (A 12) ergeben sich keinerlei Unterschiede bei Regelstudienzeit (jeweils 7 Semester), Mindeststudienzeit (6 Semester), Höchststudienzeit (12 Semester) und den zu erbringenden ECTS-Punkten (213).

In Hinblick auf die erste Phase der Lehrerausbildung an der Universität gibt es also tatsächlich gar keinen Unterschied mehr zwischen diesen Lehrämtern. Ebenso wenig unterscheidet sich die Dauer der zweiten Phase: Das Referendariat erstreckt sich in allen drei Lehrämtern über zwei Jahre. Damit ist das Kernargument gegen ein Einstiegsgehalt A 13 für Grund- und Mittelschullehrkräfte vollständig widerlegt. Natürlich unterscheidet sich die Ausbildung für Grund- und Mittelschule inhaltlich von der für das Lehramt an Realschulen, allerdings sind die Anforderungen, die an die zukünftigen Lehrkräfte in der Ausbildung gestellt werden, identisch.

Arbeitsleistung

Warum dann also die Ungleichbehandlung? Erbringen die Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen eine geringere Arbeitsleistung als die an der Realschule? Ein Blick auf die Verordnung über die Unterrichtspflichtzeit in Bayern gibt Aufschluss: Lehrkräfte an Grundschulen in Bayern haben eine Vollzeitunterrichtsverpflichtung von 28 Unterrichtsstunden, bei Lehrkräften an Mittelschulen sind es 27 und bei Lehrkräften an den bayerischen Realschulen zwischen 24 und 28, je nachdem, ob sie in wissenschaftlichen, musisch-ästhetischen oder praktischen Fächern eingesetzt sind. Also auch hier keine nachvollziehbare Begründung für den Besoldungsunterschied zwischen den drei Schularten.

Liegt es an der Wertschätzung der Arbeit an Grund- und Mittelschulen? Auch das kann nicht der Fall sein. In allen Reden und Veröffentlichungen der maßgeblichen Politiker wird den Grund- und Mittelschulen immer wieder attestiert, wie wichtig und wertvoll gerade die Arbeit an diesen beiden Schularten sei. Bleibt nur eine Vermutung: Man will keine Besoldungsgerechtigkeit für Grund- und Mittelschullehrkräfte herstellen, weil eine Besoldungsanpassung teuer wäre. Die beiden Lehrergruppen stellen ja die größte Anzahl an Beschäftigten im bayerischen Schulsystem. Aber haben uns die Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Pandemie von heute auf morgen in Milliardenhöhe getätigt wurden, nicht gezeigt, dass es möglich wäre? Etliche andere Bundesländer haben den Schritt zu einer gerechten Eingangsbesoldung schon getan oder sind dabei, ihn zu tun. Bayern hinkt hinterher, trotz des gern zitierten Slogans „Wo Bayern ist, ist immer vorn“. Eine der Folgen: Immer mehr junge Lehrkräfte wechseln aus den Regierungsbezirken, die an Bundesländer mit A 13-Besoldung angrenzen, in diese Bundesländer. Gefragt sind sie überall, Lehrermangel gibt es ja nicht nur in Bayern. Wenn man also die Attraktivität der Lehrämter für Grund- und vor allem Mittelschulen steigern will, wenn man dem katastrophalen Lehrermangel wirkungsvoll entgegentreten will, dann ist A13 als Einstiegsgehalt für Grund- und Mittelschullehrkräfte überfällig. Sie haben es verdient.

Andere Bundesländer

„Bayern ist vorne“ – diese Aussage hört und liest man immer wieder, wenn es um den Vergleich mit anderen Bundesländern geht. In vielen Bereichen ist dies auch tatsächlich so. Nur nicht bei der Besoldung von Grund- und Mittelschullehrkräften. Viele Bundesländer haben den Schritt längst getan oder haben sich auf den Weg dorthin gemacht: Eingangsbesoldung in A 13 für verbeamtete oder E 13 für angestellte Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen (oder in der Sekundarstufe 1 für die Länder, die keine ausgewiesene Haupt- oder Mittelschule mehr haben). Bei den Grundschullehrkräften haben Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen die Eingangsbesoldung in A 13 festgelegt. Das Bundesland Berlin, wo neu eingestellte Lehrkräfte nicht mehr verbeamtet werden, hat ebenfalls die Tarifbezahlung auf E 13 angehoben. Hamburg und Schleswig-Holstein haben mit Stufenplänen, die bis 2023 beziehungsweise bis 2025 laufen, die Anhebung der Besoldung von Lehrkräften an Grundschulen auf A 13 schon begonnen. Im Bereich der Sekundarstufe 1 hat neben den schon genannten Bundesländern auch Hessen die Einstiegsbesoldung auf A 13 angehoben. In Baden-Württemberg können Hauptschullehrkräfte durch eine berufsbegleitende Qualifizierung ebenfalls nach A 13 aufsteigen. Die neue Ausbildung im Lehramt für Werkreal-, Haupt- und Realschule führt automatisch zum Eingangsamt A 13. Niedersachsen hat für die Grund-, Haupt- und Realschullehrkräfte zumindest mit einer monatlichen Stellenzulage für eine Verbesserung gesorgt. Beim Einstiegsamt A 12 für Mittelschul- und Sekundarstufe 1-Lehrkräfte bleiben derzeit die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen-Anhalt und, wie hinlänglich bekannt, Bayern. Im Bereich der Grundschullehrkräfte kommen hierzu noch die Länder Baden-Württemberg und Hessen.

Insgesamt haben also schon 8 der 16 Bundesländer die Eingangsbesoldung A 13 für Grund- und Mittelschullehrkräfte umgesetzt. Vorne ist also längst nicht mehr da, wo Bayern ist. Trotzdem haben am 14. Oktober die beiden Regierungsparteien wieder einmal Anträge der FDP, der Grünen und der SPD für eine Anhebung der Eingangsbesoldung für Grund- und Mittelschullehrkräfte in Bayern auf A 13 abgelehnt. Bemerkenswert ist besonders das Verhalten der Freien Wähler, die A 13 sogar in ihrem Programm zur Landtagswahl hatten und nun offensichtlich aus Gründen des Koalitionsfriedens gegen ihre eigene Forderung gestimmt haben. Begründet wird dies unter anderem damit, dass im Gegenzug viele andere Verbesserungen umgesetzt worden seien. Außerdem sei die Haushaltslage im Moment – vor allem wegen Corona – besonders angespannt. Erste Schätzungen sagen allerdings ein sattes Plus bei den Steuereinnahmen in Bayern vorher, was dieses Argument entkräftet. Zuletzt wurde auch immer wieder angeführt, dass die Beamtenbesoldung in Bayern im Vergleich mit den anderen Bundesländern höher sei. Das stimmt, A 12 in Bayern ist tatsächlich in der absoluten Summe höher als A 13 in manch anderem Bundesland. In der Diskussion um A 13 aber geht es in erster Linie um Wertschätzung. Wertschätzung für die Grund- und Mittelschulen, Wertschätzung für die Arbeit, die an diesen Schularten geleistet wird und Wertschätzung für die Kolleginnen und Kollegen an diesen Schularten. Es ist unerheblich, wie hoch die absoluten Summen im Vergleich zu anderen Bundesländern sind, es zählen der Vergleich der Lehrämter untereinander und der Ausdruck der Wertschätzung im Bundesland Bayern. Und hier bleibt es dabei, dass einzig und allein die Grund- und Mittelschullehrkräfte – trotz ausreichender Qualifikation für die vierte Qualifikationsebene – durch einen einzigen Satz im Bayerischen Besoldungsgesetz (Art. 23) nicht in A 13, sondern in A 12 einzustellen sind. Wertschätzung sieht anders aus. Wenn Bayern wieder vorne sein will, vor allem in Zeiten des Lehrermangels, der ja auch in allen anderen Bundesländern herrscht und gerade in den Grenzregionen inzwischen zu einer Konkurrenz zwischen den Bundesländern um die jungen Kolleginnen und Kollegen führt, muss nachgebessert werden. A 13 als Einstiegsgehalt für Grund- und Mittelschullehrkräfte in Bayern wird den Lehrermangel nicht alleine lösen, ist aber ein wichtiger Bestandteil der Maßnahmen, die es für eine Lösung braucht. Daher werden wir weiterhin hartnäckig unsere Forderung aufrechterhalten. A 13, weil wir es verdienen!

Autor: Hans Rottbauer, Leiter der Abteilung Dienstrecht und Besoldung

Der Faktencheck A13 erscheint in der bayerischen schule.