Lehrerwaisenstiftung des BLLV
Diskret - schnell - wirksam
Wenn ein Elternteil stirbt, bringt dies zusätzlich zur Trauer und seelischen Belastung oft eine dramatische Veränderung der finanziellen Situation mit sich, vor allem, wenn die Kinder der Verstorbenen sich noch in der Ausbildung befinden. In solchen Fällen ist eine Unterstützung möglich.
Die 1864 gegründete Stiftung ist eine rechtsfähige und öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts für gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Organ der Lehrerwaisenstiftung ist der Stiftungsausschuss, bestehend aus sieben ehrenamtlich tätigen BLLV-Mitgliedern.
Wer wird unterstützt?
- Halb- und Vollwaisen verstorbener BLLV-Mitglieder, solange sie Kindergeld erhalten.
- Familien, deren Einkommen die vom Stiftungsausschuss festgelegte Berechnungsgrundlage nicht übersteigt.
Wie kommt man zu einer Unterstützung?
- Antragsformular ausfüllen: >> hier herunterladen
- Antrag und Einkommensnachweis weiterleiten an die/den Kreisvorsitzende/n
- Antragstellung: 1. März, 1. Juni, 1. September, 1. Dezember
- Mögliche Ausschüttungen erfolgen vierteljährlich
Geld spenden – Gutes tun
Um den Stiftungszweck zu erfüllen sind wir u.a. auf Spenden angewiesen. Daher bitten wir dringend um solidarische Mithilfe.
So können Sie uns unterstützen:
Spenden Sie online oder unterstützen Sie uns mit einem regelmäßigen Betrag.
Oder spenden Sie per Banküberweisung:
Volksbank Unterföhring
IBAN: DE20 7009 3400 0000 3330 77 BIC: GENODEF1ISV
Stadtsparkasse München
IBAN: DE06 7015 0000 0907 1234 00 BIC: SSKMDRMMXXX
Wecanhelp.de:
Direkte Anmeldung über die Partner-Shop-Seite https://www.wecanhelp.de und dem Suchergebnis Lehrerwaisenstiftung. Sobald eine Website eines Partnershops aufgerufen wird, erinnert das Add-On daran zu spenden.