Rechtsfälle der BLLV-Rechtsabteilung - veröffentlicht im Mitgliedermagazin "bayerische schule".
Eine kleine Gemeinde sucht Aufsicht für die Bushaltestellen der Grundschule. Als sich niemand findet, soll das Lehrpersonal einspringen – doch ist das rechtlich zulässig? Andreas Rewitzer, Leiter der BLLV-Rechtsabteilung klärt auf. » mehr
Welche Unterlagen über Schülerinnen und Schüler dürfen an die nächste Schule weitergegeben werden? Die maßgeblichen Regelungen lassen so viel Spielraum, dass die Rechtsabteilung den Dialog mit dem Kultusministerium gesucht und dazu Klarheit geschaffen hat. » mehr
Gelegentlich beschweren sich Eltern direkt bei der Regierung über eine Lehrkraft. Das ist ihr gutes Recht. Problematisch wird es, wenn eine Regierungsbeamtin eine Dienstaufsichtsbeschwerde als Auftrag sieht, die Lehrkraft zu maßregeln und bloßzustellen. » mehr
Telefonische Erreichbarkeit:Mo.- Do.: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 UhrFreitag: 9 bis 12 Uhr
Sekretariat: Marion MüllerHeike KamstedtTelefon: 089 721001-42Telefax: 089 721001-33rechtsabteilung (at) bllv.de
Leiter der Rechtsabteilung: Andreas Rewitzer
Juristinnen:Christina BädekerSyndikusrechtsanwältin
Barbara PlankSyndikusrechtsanwältin
Dafina MestaniAssessorin jur.
Hausanschrift:Bavariaring 3780336 München
Postanschrift:Postfach 15 02 0980042 München