Mit einem KMS Mitte März hat das Kultusministerium neben den neuen Regelungen für das verpflichtende Arbeitszeitkonto auch angekündigt, dass es wieder möglich sein wird, Freistellungsmodelle, besser bekannt als Sabbatjahrmodelle, zu nutzen. Analog zu den anderen Schularten soll es auch an Grund-, Mittel- und Förderschulen für die Kolleginnen und Kollegen einmal in der gesamten Berufslaufbahn möglich sein, ein Jahr Auszeit zu nehmen. Diese Auszeit ist kein Geschenk des Dienstherrn, sondern muss sich von den Lehrkräften in Form eines Freistellungsmodells erarbeitet werden. Dabei handelt es sich um eine besondere Form der Teilzeit.
Während bei einer „normalen“ Teilzeit die Lehrkraft weniger Stunden arbeitet und dafür auf einen Teil des Gehaltes verzichtet, verzichtet sie bei den Freistellungsmodellen über einen gewissen Zeitraum auf einen Teil ihres Gehaltes, arbeitet aber mehr als sie bezahlt bekommt und spart damit Zeit an, die es ihr dann ermöglicht ein Jahr zu Hause zu bleiben und trotzdem ihr „Teilzeitgehalt“ weiter zu beziehen.
Zeitmodelle gespannt erwartet
Wie schon beschrieben, soll dies einmal während der gesamten Berufslaufbahn für Lehrkräfte möglich sein. Die möglichen Modelle liegen im Moment noch nicht vor, das Kultusministerium spricht aber davon, dass es eine mindestens fünfjährige Ansparphase und maximal eine einjährige Freistellungsphase geben soll. Genehmigt werden sollen diese Modelle wieder ab dem Schuljahr 2025/26.
Übersetzt heißt dies, dass ab dem nächsten Schuljahr bei dem Mindestmodell eine fünfjährige Ansparphase beginnen kann, die dann im Anschluss, also im Schuljahr 2030/31 zu einem Freistellungsjahr führt. Während der gesamten sechsjährigen Laufzeit des Modells würde die Besoldung um ein Sechstel gekürzt.
Vor Abschaffung der Möglichkeiten für Freistellungsmodelle im Zuge des Piazolo-Paketes im Jahr 2020 waren Modelle bis zu einer Maximallaufzeit von 10 Jahren möglich. Für ein solches zehnjähriges Modell, also mit neunjähriger Ansparphase und einjähriger Freistellung, war die Verminderung des Gehaltes bei einem Zehntel.
Wir sind gespannt auf die weiteren konkreten Ausführungen des Kultusministeriums zu diesen Freistellungsmodellen, die schon angekündigt wurden.
Rücknahme des Piazolo-Pakets muss weitergehen
Auf jeden Fall ist diese Maßnahme ein Schritt in die richtige Richtung. Wir haben als BLLV in all unseren Gesprächen und Diskussionen mit den Verantwortlichen immer auf eine Rücknahme des Piazolo-Paketes gedrängt. Wenn dieses Entgegenkommen des KM bei den Sabbatjahrmodellen auch nicht die gesamte Rücknahme des Paketes bedeutet, so ist es doch ein erster Schritt in die richtige Richtung. Die erste Maßnahme des Piazolo-Paketes ist damit zurückgenommen. Ein großer Erfolg für die Politik des BLLV und ein Schritt, auf den nun weitere folgen müssen.
Warum ist es so wichtig, dass diese Maßnahme nun zurückgenommen wurde und warum wäre es so wichtig, dass auch die anderen Maßnahmen eingestampft werden?
Nicht den Nachwuchs verschrecken
Die Wiedergenehmigung der Freistellungsjahre ist, genauso wie die Rückführung der Antragsaltersgrenze auf 64 und die Rücknahme der Teilzeiteinschränkungen, wichtig für einen attraktiven Lehrerberuf. Vor allem bei den Freistellungsmodellen haben wir in unserer Beratung der Mitglieder gemerkt, dass vor allem die jungen Kolleginnen und Kollegen nach Ableisten der Vorbereitungsdienstes immer mehr gezögert haben, eine Planstelle anzunehmen. Viele Nichtantritte waren die Folge, weil die jungen Leute das Gefühl hatten, mit dem Eintritt in das Beamtenverhältnis auf Probe auf Gedeih und Verderb dem Dienstherrn bis zum Ruhestand ausgeliefert zu sein. Ohne die Möglichkeit zumindest einmal im Dienstleben eine Auszeit nehmen zu können.
Mit der nun angekündigten Wiedergenehmigung von zumindest einem möglichen Auszeitjahr während der dienstlichen Laufbahn, kann man den jungen Kolleginnen und Kollegen eine Perspektive geben und diese Angst nehmen. In Zeiten des Lehrermangels ein sehr wichtiges Zeichen.
Wertschätzung statt Zwang für alle Lehrkräfte!
Aber nicht nur die jungen Kolleginnen und Kollegen brauchen ein solches Zeichen. Auch diejenigen, die schon im Dienst sind – vor allem die Dienstälteren – brauchen dringend ein Entgegenkommen des Dienstherrn, wenn es um Teilzeiteinschränkungen oder Rückführung des Ruhestandseintritts auf Antrag auf 64 Jahre geht. Die enorm gestiegenen Zahlen bei den Dienstunfähigkeiten oder Teildienstfähigkeiten seit Einführung des Piazolo-Paketes zeigen dies überdeutlich.
Wir brauchen jede Lehrerin und jeden Lehrer! Dienstunfähigkeit und Teildienstfähigkeit sind hier völlig kontraproduktiv. Deshalb muss dieses unselige Piazolo-Paket schnellstens komplett zurückgenommen werden. Die Kolleginnen und Kollegen brauchen keine Zwangsmaßnahmen, sondern Unterstützung. Statt einem Auspressen bis zum Letzten, müssen wir vor allem den dienstälteren Lehrkräften endlich Perspektiven bieten, wie sie mit Entlastungen gesund bis zum normalen Ende ihrer Dienstzeit ihre Aufgaben erfüllen können.
Und dies brauchen im Übrigen nicht nur unsere Kolleginnen und Kollegen, sondern auch unsere Schülerinnen und Schüler.

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Freistellungsjahr wieder für alle Schularten: Schritt in die richtige Richtung, weitere müssen folgen!
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