Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil festgestellt hat, dass Teile des Arbeitszeitkontos für bayerische Grundschullehrkräfte rechtswidrig waren, arbeitet das Kultusministerium im Moment daran, zum Einen das Arbeitszeitkonto rechtssicher zu gestalten und zum Anderen auszuarbeiten, wie ein Ausgleich für diejenigen aussehen wird, deren Arbeitszeitkonto nicht den rechtlichen Vorgaben entsprochen hat. Die entsprechenden Ergebnisse dieses Prozesses werden höchstwahrscheinlich erst im März vorliegen.
Da jetzt viele Kolleginnen und Kollegen an den bayerischen Schulen ihre Teilzeitanträge stellen sollen, kommt natürlich die Frage auf, wie man diese Anträge stellen soll, wenn man noch nicht weiß, was in Sachen Arbeitszeitkonto kommen wird. Ist man von Änderungen betroffen oder nicht? Wie sehen die Änderungen dann aus? Einige Bezirksregierungen haben inzwischen die Fristen für die Abgabe der Teilzeitanträge verlängert, in anderen Regierungsbezirken sind die Anträge schon bald abzugeben.
Wie sind Teilzeitanträge aktuell zu stellen?
Daher zur Information der Kolleginnen und Kollegen an den bayerischen Grundschulen, die im Moment über ihre Teilzeitanträge nachdenken: Die Teilzeitanträge sind derzeit nach den geltenden Bestimmungen zu stellen. Einzutragen ist die Stundenzahl, die bezahlt werden soll. Eine etwaige Arbeitszeitkontostunde würde noch dazu kommen und sollte auch miteingerechnet werden. Sollten sich durch eine Neuregelung Änderungen ergeben, erhalten die von diesen Änderungen betroffenen Kolleginnen und Kollegen natürlich die Gelegenheit, ihre schon gestellten Teilzeitanträge nochmals anzupassen.
Sobald es neue Erkenntnisse zum Arbeitszeitkonto gibt, werden wir diese umgehend veröffentlichen.