Aufgrund des weiterhin sehr hohen Personalbedarfs an den Mittelschulen und der Situation, dass nicht genug Studierende für das Lehramt an Mittelschulen gewonnen werden können, ergreift das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus weiterhin verschiedene Personalgewinnungsprogramme. Die Begrifflichkeiten werden allerdings beim Thema „Quereinstieg“ immer wieder durcheinandergebracht. Dabei ist zum einen von der Sondermaßnahme 6 und zum anderen von Entfristungsmaßnahmen die Rede (siehe Erklärung am Artikelende).
Der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) achtet bei beiden Programmen sehr auf die Qualität der Qualifizierung und möchte keinen „billigen“ Weg zum Lehramt Mittelschulen. Die Umsetzungsgrundlage für alle Qualifizierungsmaßnahmen muss dabei die bestehende universitäre Lehrerbildung sein.
Überzeugte neue Kolleginnen und Kollegen
Bei der Sondermaßnahme 6 nach Art. 22 Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 Satz 1 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG) ist dem KM etwas Gutes gelungen. „Wir bekommen hier sehr motivierte und engagierte Kolleginnen und Kollegen“, analysiert Gerd Nitschke, 1. Vizepräsident des BLLV. Die betroffenen Personen kommen mit einem erfolgreich absolvierten Studium (Master, Diplom, Magister), das im Hauptfach mit der Gesamtnote 3,50 oder besser abgeschlossen wurde. Dieses studierte und geprüfte Hauptfach wird als Unterrichtsfach in die Ausbildung eingebracht. Ein Praktikum im Vorfeld der Maßnahme soll einen Einblick geben und die getroffene Entscheidung zu untermauern helfen. Danach wird ein zweijähriges, komplettes Referendariat durch erfahrene Seminarlehrkräfte durchgeführt. Als weitere Qualifizierung erhalten sie ergänzende Angebote, insbesondere im Bereich der Erziehungswissenschaften (Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik, Psychologie), die aus dem fehlenden Studium resultieren und sie in Ihrer schulartspezifischen Ausbildung zusätzlich unterstützen.
„Wer sich das antut, der macht dies aus Überzeugung! Und solche Kolleginnen und Kollegen benötigen wir dringend in der Mittelschule.“ Denn klar ist: Neben der Zeit und dem Lernaufwand kostet den neuen Kolleginnen und Kollegen diese Sondermaßnahme richtig Geld. Während des Referendariats bekommen sie, die teilweise ja ihren bestehenden unbefristeten Beruf aufgeben und Familien zu versorgen haben, auch nur Anwärterbezüge
Entfristung: BLLV schaut genau hin!
Bei den Entfristungsmaßnahmen nimmt der BLLV eine kritischere Position ein. Die Grundvoraussetzung Universitätsabschluss (Master, Magister, Diplom oder vergleichbar) oder Hochschulabschluss (Master, Diplom oder vergleichbar) sind der richtige Weg. Der „Schnellkurs“ kann nicht die Lösung sein:
- drei Präsenzveranstaltungen (Grundlagen des Klassenlehrerprinzips, Schulrecht und Dienstrecht, Classroom-Management; von der Jahresplanung zur Unterrichtsstunde, Leistungserhebungen, Berufsorientierung; Erziehungsschwierigkeiten, Lernvoraussetzungen, Dokumentation),
- zwei Online-Veranstaltungen (Tandem aus Lehrkraft und Seminarleitung): Digitale Analyse und Reflexion von Unterricht mit zu bearbeitenden Arbeitsaufträgen,
- 14-tägige Online-Treffen zur Beratung durch die Regierung und
- zwei Unterrichtsbesuche durch Schulleitung und ein Unterrichtsbesuch durch die Schulaufsicht jeweils mit ausführlicher Nachbesprechung und Reflexion
Im Moment sind diese Kolleginnen und Kollegen „Aushilfsnehmer (unterrichtliche Tätigkeit)“. „Lehrkraft an Mittelschulen darf man auf diesem Wege nicht werden“, sagt Gerd Nitschke. Das angedachte Traineeprogramm im Anschluss an die Entfristung von Verträgen steht noch nicht. Damit soll diese Gruppe dann aber die Lehrbefähigung für die Mittelschule bekommen. „Mit uns geht es hier nur über den Weg der Qualität. Da werden wir genau hinschauen und auch hier auf Qualität und universitäre Lehrerbildung schauen“, stellt Nitschke dazu klar.
Die Grundposition des BLLV zusammengefasst:
- Der BLLV hält daran fest, dass es vor allem darum gehen muss, wieder mehr grundständig ausgebildete Lehrkräfte zu gewinnen – z. B. durch nachhaltige und umfassende Steigerung der Attraktivität des Berufs der Mittelschullehrkraft, sofortige Rücknahme der Notmaßnahmen, sowie eine Umgestaltung und Flexibilisierung der ersten Phase der Lehrkräfteausbildung.
- Quereinsteiger der Sondermaßnahme 6 sind herzlich willkommen. Verschiedene Verbesserungsvorschläge – siehe unten -werden in die Diskussion mit dem KM eingebracht.
- Die Entfristungs- und Qualifizierungsmaßnahme wird sehr kritisch begleitet. Qualität muss auch hier an erster Stelle stehen.