„Von den Beschlüssen, die das Kabinett jetzt zum Dienstrecht getroffen hat, werden zahlreiche Kolleginnen und Kollegen enorm profitieren! Ihr täglicher Einsatz erfährt damit die verdiente Wertschätzung, gleichzeitig drückt sich in den neuen Regelungen auch großes Vertrauen in die Staatsbediensteten aus.
So ist es sehr zu begrüßen, dass in Zukunft die Einschätzung eines Facharztes bei Fragen von Reha oder Beihilfe entscheidend ist, und so der bisher nötige Gang zum Amtsarzt wegfallen kann. Das entlastet Kolleginnen und Kollegen davon, ihre Krankengeschichte mehrfach vortragen und belegen zu müssen. Stattdessen ist die Einschätzung des behandelnden Arztes, der diese Geschichte bereits kennt und zu dem ein Vertrauensverhältnis aufgebaut wurde, auch für dienstrechtliche Fragen die relevante.
In gleicher Weise ist zu begrüßen, dass Anwärtern ebenfalls der Gang zum Amtsarzt für die Einstellungsuntersuchung erspart wird und sie stattdessen per Fragebogen Auskunft geben dürfen.
Als Ausdruck des Vertrauens sehen wir auch die Verlängerung der Frequenz für regelmäßige dienstliche Beurteilungen von drei auf vier Jahre. Dieser Zeitraum hat sich im Bereich des Kultusministers bewährt. Bei den enormen Belastungen, denen Kolleginnen und Kollegen aktuell ausgesetzt sind, ist das ein hilfreicher erster Schritt. Der BLLV wird zu diesem sensiblen Punkt weiter im intensiven Austausch mit den politisch Verantwortlichen bleiben.
Wie wichtig dieser Austausch beispielsweise mit dem Finanzminister ist, zeigt jetzt auch die Anhebung der Hinzuversdienstgrenze für Seniorinnen und Senioren. Gerade in Zeiten des akuten Personalmangels war es schlicht ein Unding, dass Pensionisten, die gearbeitet haben, praktisch die Hälfte des verdienten Geldes wieder abgeben mussten. Auch der Wegfall von Genehmigungen für Nebentätigkeiten unterhalb von 10 Stunden pro Woche und 10.000 € Jahresverdienst bedeuten eine begrüßenswerte Entlastung. Hier zahlen sich intensive Gespräche und dialogische Politik des BLLV mit dem Finanzministerium und Haushaltsabgeordneten spürbar aus.
Die angestrebte Verwaltungsreform hat in der Absicht, die Anzahl der Regelungen zu reduzieren, den richtigen Ansatz. Bürokratie-Abbau an Schulen ist prinzipiell wichtig, damit sich Kolleginnen und Kollegen auf ihre pädagogische Kernaufgaben konzentrieren können. Allerdings sorgen Verwaltungsvorschriften auch dafür, dass sensible Fragen bayernweit einheitlich geregelt werden. Ob diese Kürzungen also zuträglich sind, wird die Zeit zeigen – der BLLV wird die Auswirkungen analysieren, kritisch begleiten und die Ergebnisse rückmelden.
Insgesamt begrüßt der BLLV, dass sich in den getroffenen Beschlüssen die Anerkennung der besonderen Wichtigkeit unserer Mitglieder für Staat und Gesellschaft ausdrückt. Dafür werden wir uns weiter stark machen und den konstruktiv-kritischen Dialog auf allen politischen Ebenen weiterführen.“
<< Gerd Nitschke, Experte für Dienstrecht und 1. Vizepräsident des BLLV
» Die Kabinettsbeschlüsse im Überblick
Statement des 1. Vizepräsidenten des BLLV zu Dienstrechtsbeschlüssen
Startseite Topmeldung
Dialogische Politik des BLLV zahlt sich aus
Das Kabinett hat gestern vorteilhafte Beschlüsse zum Dienstrecht getroffen. BLLV-Experte Gerd Nitschke begrüßt Entlastungen, auf die der BLLV lange hingewirkt hatte, und will den konstruktiv-kritischen Dialog mit politisch Verantwortlichen weiterführen.