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Chance, den Lehrberuf attraktiver zu machen

Ein Beschluss des Bundesarbeitsgerichts legte schon 2022 fest, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System einzuführen, das die Arbeitszeit registriert. Was das für Lehrkräfte bedeuten würde, erklärt BLLV-Vizepräsident Gerd Nitschke.

Das Thema Zeiterfassung für Lehrkräfte ist wieder aktuell in aller Munde: 2019 schon hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass in allen Mitgliedsstaaten Systeme zur Erfassung der Arbeitszeit von Arbeitnehmern eingeführt werden müssen. Konkretisiert wurde diese Entscheidung dann noch 2022 durch das Bundesarbeitsgericht. Seit Beginn beobachtet der BLLV diese Entwicklung sehr wachsam. Gerade die Art und Weise der Umsetzung der Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte bietet zwar durchaus Chancen, doch daneben gibt es auch zahlreiche Risiken. Somit gilt nach wie vor, was der Vizepräsident des BLLV, Gerd Nitschke, zum Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes schrieb.

Beitrag des BLLV-Vizepräsident Gerd Nitschke vom 19. Oktober 2022

Es ist Realität: Lehrkräfte erledigen einen guten Teil ihrer Arbeit traditionell im heimischen Arbeitszimmer, weil sie zumeist über kein eigenes Büro im Schulgebäude verfügen. Dass Lehrkräfte sehr häufig deutlich mehr arbeiten, als ihrem eigentlichen Soll entspricht, ist weit verbreitet. Einen Ausgleich für ihre Überstunden erhalten viele Lehrkräfte nicht. "Für uns wäre es schon ein großer Schritt, wenn jegliche Mehrarbeit bezahlt werden würde", kommentiert Gerd Nitschke, 1. BLLV-Vizepräsident, den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts.

Praxistipps des Jungen BLLV: "Mehrarbeit an Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen"

Gerade in den letzten Jahren hat die Zahl der Vertretungsstunden durch den Lehrermangel zugenommen. Während Vertretungsstunden am Gymnasium und an den Realschulen sofort abgerechnet werden können, ist das Vorgehen an den meisten anderen Schulen komplizierter. Entgegen Gerüchten haben sie jedoch mehrere Möglichkeiten, für die Vertretungsstunden entschädigt zu werden. -> Tipps holen auf Junger-bllv.de

Noch ist es aber nicht soweit, dass der Beschluss Realität an den Schulen wird. Das Bundesarbeitsministerium gab noch keine Information, wann es einen konkreten gesetzlichen Rahmen für die Arbeitszeiterfassung geben wird. Laut EuGH können sich die Schulen dem allerdings nicht mehr lange entziehen.

Nitschke warnt aber zugleich davor, dass die Erfassung der Arbeitszeit nicht dazu führen darf, die flexible Gestaltung von Arbeitszeit von Lehrkräften einzuschränken: "Für viele Lehrkräfte liegt die Attraktivität des Berufes darin, dass sie ihre Arbeitszeiten frei einteilen können – daran sollte nicht gerüttelt werden." Vielmehr sieht er die Chance, die Arbeit von Lehrkräften damit noch mehr wertzuschätzen und die Attraktivität des Berufs zu erhöhen.

-> Nachlesen bei news4Teachers (Artikel vom 03.11.2023): "Arbeitsrechtler: 'Die Arbeitszeiterfassung gilt auch für Lehrkräfte' – Wann endlich reagieren die Kultusminister?"

-> Intergründe und Entwicklung nachlesen bei Deutsches Schulportal (Artikel aktualisiert am 14.02.2024): "Kommt die Arbeitszeiterfassung für Lehrerinnen und Lehrer?"