Das Thema Zeiterfassung für Lehrkräfte ist wieder aktuell in aller Munde: 2019 schon hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass in allen Mitgliedsstaaten Systeme zur Erfassung der Arbeitszeit von Arbeitnehmern eingeführt werden müssen. Konkretisiert wurde diese Entscheidung dann noch 2022 durch das Bundesarbeitsgericht. Seit Beginn beobachtet der BLLV diese Entwicklung sehr wachsam. Gerade die Art und Weise der Umsetzung der Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte bietet zwar durchaus Chancen, doch daneben gibt es auch zahlreiche Risiken. Somit gilt nach wie vor, was der Vizepräsident des BLLV, Gerd Nitschke, zum Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes schrieb.
Beitrag des BLLV-Vizepräsident Gerd Nitschke vom 19. Oktober 2022
Es ist Realität: Lehrkräfte erledigen einen guten Teil ihrer Arbeit traditionell im heimischen Arbeitszimmer, weil sie zumeist über kein eigenes Büro im Schulgebäude verfügen. Dass Lehrkräfte sehr häufig deutlich mehr arbeiten, als ihrem eigentlichen Soll entspricht, ist weit verbreitet. Einen Ausgleich für ihre Überstunden erhalten viele Lehrkräfte nicht. "Für uns wäre es schon ein großer Schritt, wenn jegliche Mehrarbeit bezahlt werden würde", kommentiert Gerd Nitschke, 1. BLLV-Vizepräsident, den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts.