OVG Münster urteilt: Zentralrat der Muslime und Islamrat sind keine Religionsgemeinschaften
Der Zentralrat der Muslime und der Islamrat sind nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) keine Religionsgemeinschaften. Als solche wollten die beiden Verbände an Schulen in Nordrhein-Westfalen Islamunterricht nach ihren Vorstellungen durchsetzen.
Das OVG Münster hat am Donnerstag, 9. November 2017, die Klage zweier Islamverbände auf Einführung islamischen Religionsunterrichts an nordrhein-westfälischen Schulen abgewiesen. Der Zentralrat der Muslime und der Islamrat erfüllten nicht alle vier Kriterien einer Religionsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes, sagte Bernd Kampmann, Vorsitzender Richter des 19. Senats.
Aus den Satzungen der beiden Dachverbände lasse sich nicht die notwendige Sachautorität und Sachkompetenz für identitätsstiftende religiöse Aufgaben ableiten. Zudem müsse die religiöse Autorität der Dachverbände bis hinunter zu den Moscheegemeinden Geltung haben.