Grundsatzbeschluss des BLLV von 1999
Zur Frage eines islamischen Religionsunterrichts in Schulen der Bundesrepublik Deutschland
Erklärung des BLLV-Landesvorstands vom 20. Januar 1999
Vorbemerkung
Dem Selbstverständnis des BLLV entspricht es, religiöse Erziehung als wesentlichen Bestandteil von Bildung und Erziehung zu sehen. Aus diesem Grunde trifft er grundsätzliche Aussagen zur Problematik eines islamischen Religionsunterrichts in deutschen Schulen. Zur Zeit ist der Rechtsrahmen für die Einführung eines solchen islamischen Religionsunterrichts nicht ausreichend. Bei der Abfassung des Grundgesetzes und der Verfassung der Länder stellte sich das Problem großer Minderheiten nicht. Für den BLLV gehört zur Identitätsfindung und Persönlichkeitsentwicklung eines jeden Schülers eine Vermittlung von Normen und Werten. Dies bedeutet, dass große Minderheiten die Möglichkeit eines ordentlichen Religionsunterrichts in der öffentlichen Schule erhalten sollten. Unter ordentlichem Religionsunterricht versteht der BLLV einen Unterricht, der curricular festlegt, überprüfbar, von staatlichen und religiösen Autoritäten anerkannt ist und von qualifizierten Lehrern erteilt wird.
Grundsatzerklärung
Für Schüler islamischen Glaubens soll in den Schulen der Bundesrepublik islamischer Religionsunterricht angeboten werden, der nach amtlichen vom jeweiligen Kultusminister anerkannten Lehrplänen in deutscher Sprache von qualifizierten Lehrkräften mit entsprechender staatlicher Lehrbefähigung unter deutscher Schulaufsicht erteilt wird. Lehrkräfte für diesen Religionsunterricht sind an deutschen Universitäten im Rahmen des Lehramtsstudiums auszubilden. Ein islamischer Religionsunterricht in der Bundesrepublik muss sich vom Religionsunterricht im Heimatland unterscheiden. Er hat die Gegebenheiten unseres Landes zu berücksichtigen. Er soll die islamische Tradition im Hinblick auf Geschichte, Ethik und Religion bewusst machen und dem Schüler daraus Orientierungen anbieten. Er soll zur Entwicklung einer islamischen Identität in einer nichtmuslimischen Umwelt beitragen. Er soll ein gutes Zusammenleben zwischen Muslimen und Christen ermöglichen und fördern. Seine Inhalte sollten sich an den Grundwahrheiten des Islams orientieren und nicht durch nationale traditionalistische Inhalte überlagert werden. An der Erarbeitung des Curriculums für einen solchen Religionsunterricht sind sowohl islamische als auch deutsche Religionswissenschaftler, Pädagogen und Didaktiker zu beteiligen.
Dieser Religionsunterricht sollte methodisch / didaktisch nicht im Gegensatz zu den Unterrichtsmethoden allgemeinbildender Schulen in der Bundesrepublik Deutschland stehen.
Um einen vorurteilsfreien Dialog zu ermöglichen, sind Informationen über den Islam für christliche Schüler sachgerecht anzubieten; deren Lehrer und Erzieher sollten Grundkenntnisse über den Islam erwerben. Gleiches gilt für Lehrer islamischen Glaubens im Hinblick auf Grundwahrheiten des Christentums. Religiös bedingte Andersartigkeiten sind gegenseitig zu tolerieren.
Der BLLV fordert alle zuständigen Stellen auf, zur Lösung der genannten Probleme, mittelfristige und langfristige Maßnahmen zu entwickeln. Der BLLV bietet hierzu seine sachkundige Mitarbeit an.