Infos für Lehrkräfte
Gut informiert durch den Ausnahmezustand: Die genauen Regelungen zu Hygienemaßnahmen und Organisation des Schulbetriebs.
Dienstrechtliche Informationen zu Schulbetrieb und Hygienemaßnahmen
Die Abteilung Dienstrecht und Besoldung im BLLV stellt die wichtigsten Informationen aus den Regelungen des Kultusministeriums zusammen, ordnet ein, erklärt und zeigt auf, worauf es für Lehrerinnen und Lehrer besonders ankommt.
Offizielle Regelungen zu Schulbetrieb und Hygienemaßnahmen
Kultusministerielle Schreiben und Informationen zu den Regelungen für den Schulbetrieb, u.a. zu Hygienemaßnahmen, Personaleinsatz, Schülertransport, Lernen zuhause und Prüfungsvorbereitungen.
» Einschätzungen und Kommentare der BLLV-Experten für Dienstrecht und Besoldung zu den nachfolgenden Regelungen
Schulartübergreifende Regelungen
Regelungen für schwangere Beschäftigte
Grund-, Mittel- und Förderschulen
Gymnasium
Dienstrechtliche Informationen
Präsenzregelungen während Schullschließung
Informationsblätter aus dem Bereich Dienstrecht und Besoldung klären über die Anwesenheitsregelungen an Schulen während deren Corona-bedingter Schließung auf. Hans Rottbauer, Leiter der Abteilung Dienstrecht und Besoldung (ADB) im BLLV, hat die wichtigste Punkte zur Präsenz an der Schule übersichtlich zusammengestellt:
Schülerfahrten Absage wegen Corona
Nutzung digitaler Medien in Coronazeiten
Alle Lehrkräfte stehen derzeit vor der Herausforderung, das selbstorganisierte Lernen der Schülerinnen und Schüler intensiv zu begleiten. Hier finden Sie die Schreiben des Kultusministeriums zu dieser Thematik mit Regelungen und Hinweisen zu empfohlenen Online-Angebote, die helfen geeignete Materialien zu finden und digitale Werkzeuge methodisch-didaktisch sinnvoll einzusetzen.
Zudem informiert das Kultusministerium auf seiner Internetseite über Datenschutz im Zusammenhang mit dem digitalen Lernen während der Corona Pandemie: https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6576/schuldatenschutz.html
Mobiles Arbeiten
Immer wieder taucht derzeit die Frage auf, in welcher Form und mit welchen Programmen die Online-Kommunikation rechtlich entsprechend abgesichert ablaufen kann. Dazu informiert ein KMS sowie Hinweise des Landesbeauftragten für den Datenschutz:
- Bayerischer Landesbeauftragter für Datenschutz: Sonderinformationen zum mobilen Arbeiten mit Privatgeräten zur Bewältigung der Corona-Pandemie
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KMS: Einsatz digitaler Medien im Fall von längerfristiger Unterrichtsbeeinträchtigung (pdf)
Informationen des Kultusministeriums
Die Bayerische Staatsregierung hat entschieden, jegliche Schulveranstaltung und damit den Unterrichtsbetrieb an den Schulen bis einschließlich der Osterferien einzustellen. Eine Entscheidung, die viele Fragen nach sich zieht - auf das antwortet das Kultusministerium in einem FAQ.
Wichtige Infos darüberhinaus sind die drei kultusministeriellen Schreiben zu Corona:
- Vollzug des Infektionsschutzgesetzes - u.a. mit Infos zur Notfallbetreuung
- Vollzug des Infektionsschutzgesetzes - u.a. Infos zur Anwesenheitspflicht
- Vollzug des Infektionsschutzgesetzes - Infos zu den Ganztagsangeboten und zur Mittagsbetreuung
Wichtige Infos für Lehramtsanwärter und Lehramtsanwärterinnen: