Grundschule
Foto: Jan Roeder
Bewertung der Rechtschreibung in allen Fächern Startseite Topmeldung
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Wird die Rechtschreibung zur Herausforderung beim Übertritt?

An den bayerischen Schulen wird im aktuellen Schuljahr erstmals in allen Fächern auch die Rechtschreibung bewertet. Wie genau, ist allerdings den Lehrkräften überlassen. Jetzt vor den Übertrittszeugnissen, sorgt die Benotung in manchen Familien für Stress.

Im Nachgang eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu Zeugnisbemerkungen bei Rechtschreibstörungen, kam es im vergangenen Jahr zu einer Änderung, die die Bewertung der Rechtschreibung an den Grundschulenb allgemein auf alle Fächer ausweitet. Die neue Regelung sorgte von Anfang an für Unsicherheiten und Kritik. Bis zum letzten Jahr gab es für Grundschulen lediglich eine Kennzeichnungspflicht für Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit. Eine Pflicht, diese auch zu bewerten - und gegebenenfalls auch zu benoten - gab es aber nicht. Die Neufassung der Grundschulordnung lautet jetzt: „Bei schriftlichen Leistungsnachweisen in allen Fächern sind Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit und schwere Ausdrucksmängel zu kennzeichnen und angemessen zu bewerten.“ Was allerdings angemessen ist, müssen - und dürfen - die Lehrkräfte an den Schulen entscheiden.


Auch der BLLV hatte von Anfang an gemahnt, dass die neue Regelung zu Verunsicherungen führen kann, wenn es bei der Bewertung ungleiche Herangehensweisen gibt. Jetzt hat die Süddeutsche Zeitung das Thema nochmal aufgegriffen und benennt zum Start des Artikels gleich ein Beispiel, bei dem ein Viertklässler eine Aufgabe zwar inhaltlich richtig beantwortet hat, allerdings nicht wie verlangt in ganzen Sätzen und mit korrekter Rechtschreibung und deshalb null Punkte bekommt. Eine Mutter habe sich mit diesem Fall empört an die Süddeutsche Zeitung gewandt, schreibt die Redakteurin Anna Günther und macht das Thema an diesem Beispiel fest. Schließlich entscheidet in Bayern der Schnitt aus den drei Noten in Mathematik, Deutsch sowie Heimat- und Sachunterricht darüber, ob ein Kind beispielsweise aufs Gymnasium gehen kann. Gerade jetzt, kurz vor den Übertrittszeugnissen, kann das Thema deshalb natürlich zum Aufreger werden. Auch der BLLV kritisiert diese Übertrittslogik und den daraus entstehenden Übertrittsdruck sowie die frühe "Selektion" der Kinder schon seit langem entschieden.

Die Lehrkräfte wollen den Kindern gerecht werden

Auch BLLV-Präsidentin Simone Fleischmann wurde von der Süddeutschen zum Thema befragt und betont, dass die meisten Lehrkräfte die Benotungsmöglichkeit nur sehr extensiv nutzen und im Sinne der Kinder oft über jede einzelne Probe diskutieren. Gerade wenn es beim Übertritt “Spitz auf Knopf” stehe, versuchten die Lehrerinnen und Lehrer ganz besonders, den Kindern gerecht zu werden und in deren Sinne zu benoten. Die Neufassung der Grundschulordnung habe aber auch einen positiven Aspekt, indem sie den Lehrkräften einen Handlungsspielraum einräumt und gleichzeitig für Rechtssicherheit sorgt, auf deren Basis die Lehrerinnen und Lehrer agieren können. 

Gerade Schülersprecherinnen und Schülersprecher in Bayern bewerten die Regelung allerdings als problematisch, gerade in den unteren Klassen. Ebenso wie der BLLV sehen sie darin eine potenzielle Erhöhung des Notendrucks und fordern eine bessere Rechtschreibförderung anstatt einer Bewertung durch Noten. Wie die Süddeutsche in ihrem Artikel allerdings auch betont, hat sich an den meisten Schulen faktisch nur sehr wenig geändert und die allerwenigsten Eltern und Lehrkräfte können von größeren Problemen berichten.