Die neue Regelung sorgt weiter für Unsicherheiten und Kritik, wie die Augsburger Allgemeine am 13. Oktober berichtet. Bisher gab es für Grundschulen lediglich eine Kennzeichnungspflicht für Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit. Eine Pflicht, diese auch zu bewerten - und gegebenenfalls auch zu benoten - gab es aber nicht. Die Neufassung der Grundschulordnung lautet jetzt: „Bei schriftlichen Leistungsnachweisen in allen Fächern sind Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit und schwere Ausdrucksmängel zu kennzeichnen und angemessen zu bewerten.“
Verunsicherung statt Rechtssicherheit
Schon früh hatte der BLLV kritisiert, dass die neue Regelung zu Verunsicherungen auf allen Seiten führen wird. „Wenn es bei solchen Dingen ungleiche Herangehensweisen gibt, sind Diskussionen vorprogrammiert“, sagte Tobias Schreiner, Leiter der Fachgruppe Realschule im BLLV, deshalb auch der Augsburger Allgemeinen. Bisher war es beispielsweise am Gymnasium der Entscheidung der Lehrkräfte überlassen, ob Rechtschreibfehler außerhalb des Deutschunterrichts bewertet werden, etwa in Nebenfächern wie Geschichte oder Religion. Die bayerische Kultusministerin Anna Stolz betonte gegenüber der Augsburger Allgemeinen: „Natürlich behalten unsere Lehrkräfte dabei ihren pädagogischen Spielraum. Sie entscheiden weiterhin, wie stark die Fehler ins Gewicht fallen - nach Fach und Lernstand der Schülerinnen und Schüler.“ Dem Ministerium zufolge wird an Grundschulen besonders berücksichtigt, ob der verwendete Wortschatz bereits geübt wurde.
Konkret heißt das: Rechtschreibfehler sind nun also „in allen Fächern“ zu bewerten und zwar „angemessen“. Was allerdings angemessen ist, müssen die Lehrkräfte an den Schulen entscheiden. Wie die Schulen dabei gerechte und transparente Kriterien schaffen sollen, ist ebenso weiterhin unklar. „Jetzt ist es wichtig, dass Schulleitungen und Fachschaften sich darauf verständigen, einheitlich eine lernpsychologisch sinnvolle Art der Umsetzung zu wählen, die Fehler als Ausgangspunkt für Verbesserung begreift und nicht in erster Linie als Mittel zum Punktabzug. Was Schule am wenigsten braucht, ist eine Erhöhung des Notendrucks“, so Tobias Schreiner gegenüber der Augsburger Allgemeinen.