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Sondermaßnahmen für das Lehramt am Gymnasium

Im Gymnasialbereich besteht derzeit in vielen Fächern ein Mangel an regulär ausgebildeten Bewerberinnen und Bewerbern. Zur Sicherung des Lehrkräftenachwuchses werden nun Sondermaßnahmen („Quereinstieg“) zum Erwerb der gymnasialen Lehrbefähigung durchgeführt.

Im Gymnasialbereich besteht derzeit, wie das Kultusministerium kürzlich bekanntgab, in den Fächern Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Ethik, Französisch, Geschichte, Informatik, Kunst, Latein, Mathematik, Musik, Physik, Politik und Gesellschaft, Sport sowie Wirtschaft und Recht ein Mangel an regulär ausgebildeten Bewerberinnen und Bewerbern. Daher werden zur Sicherung des Lehrkräftenachwuchses Sondermaßnahmen („Quereinstieg“) zum Erwerb der gymnasialen Lehrbefähigung in diesen Fächern durchgeführt.

Im Rahmen dieser Sondermaßnahmen wird der 24-monatige Vorbereitungsdienst (Referendariat) durchlaufen, der mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt am Gymnasium abgeschlossen wird. Die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst, die mit einer Berufung ins Beamtenverhältnis auf Widerruf verbunden ist, erfolgt zum 17. September 2025.

Nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt am Gymnasium ist eine Bewerbung um Übernahme in den Staatsdienst möglich; die Übernahme erfolgt – sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind – i. d. R. im Beamtenverhältnis auf Probe. Mit erfolgreichem Abschluss der Probezeit ist eine Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit vorgesehen.

>> Hier erhalten Sie alle Informationen zur Sondermaßnahme und gelangen zur Anmeldung für Bewerber:innen

>> Flyer mit weiteren Informationen zur Sondermaßnahme

>> Informationsblatt für Bewerberinnen und Bewerber

 



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