Der Kultusminister hat nach der letzten Kabinettssitzung angekündigt, dass schwangere Lehrerinnen, die bisher aufgrund der Coronapandemie ein Betretungsverbot an den Schulen hatten, auf freiwilliger Basis wieder zurück in die Schule kommen sollen. Grundsätzlich hätte man sich darauf geeinigt, wie und wann die Umsetzung erfolgt, könne noch nicht gesagt werden.
Wir begrüßen dies natürlich – gerade mit Blick auf die derzeitig äußerst katastrophale Lehrerversorgung vor allem an den Grund- und Mittelschulen. Wir sind hier um jede Lehrerstunde froh, die wir zusätzlich haben können!
Allerdings darf diese Maßnahme nicht im Hauruckverfahren erfolgen, sondern sollte im Sinne aller Beschäftigten – und hier vor allem in Sinne der schwangeren Kolleginnen – gut überlegt sein. Ebenso brauchen die Schulleitungen entsprechende Handlungssicherheit und auch die bisher für die Schwangeren eingesetzten Teamlehrkräfte brauchen Perspektiven.
Nur ein Arzt kann entscheiden - nicht die Schulleiterinnen und Schulleiter
Freiwilligkeit bei der Rückkehr ist gut, aber auch bei freiwillig zurück kehrenden Kolleginnen muss die Sicherheit der werdenden Mutter und des ungeborenen Kindes im Vordergrund stehen. Diese Sicherheit kann nur von ärztlicher Seite beurteilt werden. Eine einfache Gefährdungsbeurteilung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter reicht hier nicht aus. Deshalb ist es unabdingbar, dass eine Rückkehr an die Schule und in den Unterricht von der ärztlichen Beurteilung abhängig gemacht wird. Die Verantwortung darf nicht auf die Schulleitungen abgeschoben werden.