Bild: Hans Rottbauer, Leiter der Abteilung Dienstrecht und Besoldung.
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Schwangere zurück in die Schule - nur mit Bedacht!

Das KM kündigt an, dass Schwangere bald freiwillig in den Präsenzunterricht zurückkommen dürfen. Dies sollte allerdings nicht im Hauruckverfahren passieren, sondern wohlüberlegt, mahnt Hans Rottbauer, Leiter der Abteilung Dienstrecht und Besoldung im BLLV.

Der Kultusminister hat nach der letzten Kabinettssitzung angekündigt, dass schwangere Lehrerinnen, die bisher aufgrund der Coronapandemie ein Betretungsverbot an den Schulen hatten, auf freiwilliger Basis wieder zurück in die Schule kommen sollen. Grundsätzlich hätte man sich darauf geeinigt, wie und wann die Umsetzung erfolgt, könne noch nicht gesagt werden.

Wir begrüßen dies natürlich – gerade mit Blick auf die derzeitig äußerst katastrophale Lehrerversorgung vor allem an den Grund- und Mittelschulen. Wir sind hier um jede Lehrerstunde froh, die wir zusätzlich haben können!

Allerdings darf diese Maßnahme nicht im Hauruckverfahren erfolgen, sondern sollte im Sinne aller Beschäftigten – und hier vor allem in Sinne der schwangeren Kolleginnen – gut überlegt sein. Ebenso brauchen die Schulleitungen entsprechende Handlungssicherheit und auch die bisher für die Schwangeren eingesetzten Teamlehrkräfte brauchen Perspektiven.

Nur ein Arzt kann entscheiden - nicht die Schulleiterinnen und Schulleiter

Freiwilligkeit bei der Rückkehr ist gut, aber auch bei freiwillig zurück kehrenden Kolleginnen muss die Sicherheit der werdenden Mutter und des ungeborenen Kindes im Vordergrund stehen. Diese Sicherheit kann nur von ärztlicher Seite beurteilt werden. Eine einfache Gefährdungsbeurteilung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter reicht hier nicht aus. Deshalb ist es unabdingbar, dass eine Rückkehr an die Schule und in den Unterricht von der ärztlichen Beurteilung abhängig gemacht wird. Die Verantwortung darf nicht auf die Schulleitungen abgeschoben werden.


Ein großer Teil der schwangeren Lehrkräfte, die nicht mehr im Präsenzunterricht arbeiten durften, wurde von so genannten Teamlehrkräften ersetzt. Diese Teamlehrkräfte sollten den Präsenzunterricht nach Absprache mit der eigentlichen Lehrkraft halten. Mit dieser Arbeit, die auch in vielen Fällen bis in den Bereich des eigenverantwortlichen Unterrichtens hineinging, haben die Teamlehrkräfte einen äußerst wertvollen Beitrag zur Sicherung der Unterrichtsversorgung geleistet. Es wäre ein Schildbürgerstreich, diese Kräfte nun nach Rückkehr der schwangeren Lehrerin wieder aus dem Schuldienst zu entlassen, da ja mit der Rückkehr der schwangeren Kollegin der Arbeitsvertrag endet.

Vielmehr müssen diese Kräfte, angesichts der prekären Lage an den Schulen unbedingt im System gehalten werden. Vor allem zeigt die Lehrerbedarfsprognose des Kultusministeriums ja deutlich, dass sich die Versorgungslage an den Schulen eher noch weiter verschlechtern wird und außerdem wird auch die schwangere Kollegin, die jetzt zurückkehrt, im Laufe des Schuljahres früher oder später wieder in den Mutterschutz verschwinden.

Aus diesem Grund muss es für diese Kräfte mit nun gemachter pädagogischer Erfahrung, Perspektiven einer Weiterbeschäftigung geben. Neue Verträge müssen geschlossen werden, Möglichkeiten einer Qualifizierung für den Schuldienst müssen angeboten werden und Verträge müssen entfristet werden. Wir dürfen diese Kräfte nicht verlieren, sondern müssen ihnen attraktive Perspektiven für die Arbeit in den Schulen bieten. Kurzfristig zur Förderung und Unterstützung an den Schulen, um Unterrichtsausfall aufzufangen, um zu fördern, um Corona bedingte Lücken zu schließen und mittelfristig mit einer Perspektive auf eine Qualifizierung zur pädagogischen Kraft oder Förderlehrkraft im bayerischen Schuldienst.

// Ein Kommentar von Hans Rottbauer, Leiter der Abteilung Dienstrecht und Besoldung im BLLV



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