Das Kultusministerium verteilt nun endlich Masken, die dem FFP2-Standard entsprechen, für die Lehrkräfte an bayerischen Schulen. Dies ist ein erster wichtiger, aber noch lange nicht ausreichender, Schritt für den Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer. Wenn der Dienstherr die Fürsorgepflicht ernst nimmt, dürfen diese Masken nicht nur für besondere Fälle vorgesehen sein, sondern müssen den Lehrerinnen und Lehrern, die diese Masken im Unterricht tragen wollen, dauerhaft in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt werden.
Wer diesen Schutz vom Dienstherrn haben möchte, muss ihn auch uneingeschränkt und dauerhaft bekommen! Die Verteilung der Masken muss jetzt umgehend und unkompliziert erfolgen!
<< Hans Rottbauer, Leiter der Abteilung Dienstrecht und Besoldung im BLLV
Masken müssen dauerhaft für täglichen Einsatz der Lehrkräfte gestellt werden!
Das Kultusministerium stellt Masken entsprechend FFP2-Standard, schränkt deren Verwendung aber auf „besondere Situationen“ ein. BLLV-Experte Hans Rottbauer stellt klar: Lehrkräfte brauchen den Infektionsschutz uneingeschränkt und dauerhaft!
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