In den eigenen vier Wänden abwarten, bis der Coronatest keine Viren mehr nachweist und dann erst wieder zurückkehren in den normalen Alltag und unter Menschen gehen – so lautete bisher die Devise für alle Corona-Infizierten. Doch mit veränderter Infektionslage lockert die Bayerische Staatsregierung jetzt zum Mittwoch (16.11.) und setzt die Isolationspflicht aus.
So weit, so gut. Nur was bedeutet das jetzt für Schulen, Schulleitungen, Schulkinder und Lehrkräfte im Detail? In den Einzelheiten hat das die Staatsregierung nämlich noch nicht geregelt.