Der Fokus liegt in den verbleibenden Schulwochen auf der Sicherung von Basiswissen und grundlegenden Kompetenzen. Die Durchführung von Leistungsnachweisen soll in der aktuellen Situation mit Augenmaß im Rahmen des pädagogisch Sinnvollen und Notwendigen erfolgen. Das ist richtig und gut so. Dies hat das KM nun in einem Schreiben zur Leistungserhebung an den Grundschulen in Bayern klar gestellt und hat reagiert auf die aus der aktuellen Situation resultierenden Unsicherheiten.
BLLV begrüßt, dass die Erhebung von Noten im Schreiben des KM nicht im Vordergrund steht
Wenngleich ein früheres Erscheinen dieser Ausführungen hilfreich gewesen wäre, begrüßt der BLLV, dass nicht die Erhebung von Noten im Vordergrund steht. Die verbleibenden Schulwochen sind für uns kostbar und wir Grundschullehrkräfte haben mehrfach bewiesen, dass Lernen ohne Leistungsdruck und Noten funktioniert. Wir kennen unsere Schülerinnen und Schüler und wissen auch ohne Noten, was sie jetzt besonders brauchen.
Die Ankündigung von Leistungsnachweisen ist auch in den Jahrgangsstufen 1-3 möglich und zulässig. Da reiben sich viele Grundschullehrkräfte die Augen, wenn sie das lesen und fragen sich, wie das auf einmal kommt. Die Pandemie hat einmal mehr gezeigt, dass Chancengleichheit nicht gegeben ist. Wenn Grundschulkinder, die derzeit am Präsenzunterricht nicht teilnehmen, zum schriftlichen Leistungsnachweis extra in die Schule kommen, erfahren sie den Termin der Leistungserhebung. Das liegt in der Natur der Sache. Was die Grundschullehrkräfte schon monatelang als Widerspruch erlebten, hat nun auch das KM erkannt.
Wurden in einem Fach keine hinreichenden Leistungsnachweise erbracht, ersetzt eine Bemerkung die Zeugnisnote
Wurden in einem Fach keine hinreichenden Leistungsnachweise erbracht, ersetzt eine Bemerkung die Zeugnisnote. Dies ist wichtig, wurde bereits kommuniziert und zeigt einmal mehr: Es geht auch ohne Noten.
Nun ist in der Grundschule - neben dem freiwilligen Wiederholen - auch ein Vorrücken auf Probe möglich. Dabei wird die zu Leistungsminderungen führende Beeinträchtigung infolge der Pandemie in besonderem Maße gewichtet, auch hinsichtlich der Erwartung, ob die entstandenen Lücken geschlossen werden können, und der Prognose, ob das angestrebte Bildungsziel erreicht werden kann. Eine Probezeit geht bis zum 15.12.2021 und kann um zwei Monate verlängert werden. Das begrüßen wir. Die Kinder bekommen mehr Zeit. Nur fragen wir uns: Warum gilt dies nicht beim Übertritt für unsere Viertklässler? Warum werden sie davon ausgenommen?
Die Auswirkungen der Pandemie treffen alle Schülerinnen und Schüler. Manche von ihnen sind bisher gut durch diese Zeit gekommen. Einige von ihnen leiden sehr unter den Folgen. Diese Kinder müssen aufgefangen werden und dürfen uns nicht verloren gehen. Im Schreiben des KM wird auf die Förderung hingewiesen.
Es sollen ergänzende Maßnahmen für diese Kinder angeboten werden. Gemeinsam Brücken bauen, heißt dieses Förderprogramm. Das hört sich in den Pressemitteilungen durchaus schön an. Hohe Erwartungen werden daran geknüpft. Doch wie schaut es in der Wirklichkeit mit der Umsetzung vor Ort aus? Was kommt wirklich beim Kind an, wenn Personal fehlt und die einzelne Schule kaum Stunden dafür erhält?
Echter Einsatz für nachhaltige Bildung ist gefragt, kein Löcherstopfen
Gerade jetzt bräuchten wir mehr denn je zusätzliche Unterstützung an den Grundschulen. Stattdessen stopfen wir wieder Löcher mit irgendwelchem Personal, das wir selbst suchen sollen für die sogenannte Sommerschule und die Brückenangebote. Die existierende Not an den Grundschulen wird immer größer.
Die Last des Versäumten tragen einmal mehr die Schülerinnen und Schüler, die Lehrkräfte, Schulleitungen und die Schulverwaltung. Echten Einsatz für nachhaltige Bildung, das wünschen sich die Kolleginnen und Kollegen in den Grundschulen vor Ort.
Wir im BLLV kämpfen darum. Engagiert, überzeugt und stark an Ihrer Seite!
>> Kommentar von Sabine Bösl, stellvertretende Leiterin der Abteilung Schul- und Bildungspolitik