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Schule in Zeiten der Corona-Pandemie

Beschluss des BLLV-Landesausschusses vom 20. November 2020.

Die Corona-Pandemie hat das gesamte Schulpersonal in den vergangenen Monaten sehr gefordert. Wir Lehrerinnen und Lehrer mussten uns ab März 2020 an völlig veränderte Arbeitszeiten und -modalitäten mit Wechsel von Heim- und Präsenzunterricht, mit immer neuen Innovationen und Regeln, mit Notbetreuung und Videokonferenzen, war eine gewaltige Kraftanstrengung für alle Beteiligten. Viel Flexibilität, Kommunikation und pragmatisches Handeln waren erforderlich.

Wir Lehrerinnen und Lehrer nehmen unsere hohe gesellschaftliche Verantwortung wahr, geben unser Bestes und riskieren permanent unsere Gesundheit, um tagtäglich den Unterricht vor Ort irgendwie aufrechtzuerhalten. Dies in einer Zeit, in der zwei Krisen aufeinanderprallen: Die Corona-Pandemie und der Lehrermangel. Doch langsam, aber sicher kippt diese Stimmung der Zuversicht in den Schulen.

Wie soll es nun weitergehen? Lehrerinnen und Lehrer, Schulleitungen und die Schulverwaltung müssen sich jetzt auf die Wintermonate konzentrieren und kreative Konzepte festlegen, wie Schule jetzt unter den neuen Bedingungen funktionieren kann.

Vielen fehlt die Unterstützung durch verantwortungsvolle Politikerinnen und Politiker. Oberster Maßstab ist, dass die Vorgaben des Arbeitsschutzes vom Arbeitgeber eingehalten werden und die Vorgesetzten unter Beachtung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn handeln.

Der BLLV fordert:

1. Den Präsenzunterricht in den Schulen möglichst aufrecht zu erhalten, aber nur dann, wenn der Gesundheitsschutz vor Ort auch gewährleistet ist.

2. Die Schulen zu schließen, wenn die Gesundheit vor Ort akut gefährdet ist. Die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer, der gesamten Schulfamilie muss oberste Priorität haben.

3. Eine Offenlegung der Zahlen an den Schulen vor Ort, um sofortige Maßnahmen wie Schulschließungen oder Wechselmodelle beschließen zu können: Über die schulische Situation vor Ort muss Transparenz bestehen, insbesondere auch gegenüber den Personalräten. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer sind erkrankt, wie viel Personal steht zur Verfügung, wie sieht die räumliche Situation vor Ort aus?

4. Dem schulischen Personal sind unverzüglich FFP2-adäquate Atemschutzmasken kostenfrei und in ausreichender Stückzahl zur Verfügung zu stellen, um den Gesundheitsschutz zu gewährleisten.

5. Den Schulen sind flächendeckend leistungsfähige Raumluftfilteranlagen sowie CO2-Ampeln zur Verfügung zu stellen.

6. Klare rechtliche Rahmenbedingungen bzgl. der Maskenpflicht von Schülerinnen und Schülern. Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht müssen durch Amtsärzte ausgestellt werden.

7. Regionale und dezentrale vor pauschalen Lösungen: Die Gesundheitsämter müssen die Gesamtverantwortung vor Ort tragen, auf Augenhöhe mit den Schulleiterinnen und Schulleitern sowie der Schulverwaltung. Dazu müssen die Gesundheitsämter auch personell in die Lage versetzt werden.

8. Klarheit, Transparenz und Verlässlichkeit hinsichtlich der Rahmenhygienepläne: Ungleiches muss ungleich, aber Gleiches muss auch gleich behandelt werden. Die Gesundheitsämter brauchen klare Ansagen, nach welchen einheitlichen Kriterien Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte bei einem Corona-Fall in Quarantäne müssen.

9. Ein faires Schuljahr trotz Corona, Lehrplan in die Eigenverantwortung der Lehrkräfte: Der BLLV sagt „Nein“ zum Leistungsdruck! Was wir jetzt brauchen ist zeitgemäße Pädagogik und keinen Druck durch formale Vorgaben. Die Verbindlichkeit von Vorgaben bezüglich Lehrplan, Stundentafel, Übertrittsregelungen und Leistungserhebungen muss ausgesetzt werden.

10. Faire Abschlussprüfungen: Unabhängig von den Schularten gibt es nun völlig heterogene Ausgangssituationen an den Schulen: Manche Kinder und Jugendliche, halbe oder gar ganze Klassen waren wochenlang in Quarantäne. Die Lehrplaninhalte wurden dementsprechend heruntergebrochen. Daher ist es unmöglich, alle Lerninhalte wie bisher zentral einheitlich abzuprüfen. Hier braucht es dringend Flexibilität und individuelle Entscheidungsmöglichkeiten für die Schulen vor Ort.

11. Beste digitale Ausstattung: Es braucht zudem digitale Endgeräte für die Schülerinnen und Schüler und die beste digitale Ausstattung an Schulen. Politische Statements reichen hier nicht: Hier braucht es klare Vorgaben, insbesondere hinsichtlich rechtlicher Fragen.

12. Planungssicherheit für Lehramtsanwärterinnen und -anwärter, für Referendarinnen und Referendare und Studierende: Es braucht zeitnah klare Regelungen für die Prüfungslehrproben im Schuljahr 2020/21. Das Prüfungsgespräch wird favorisiert. Außerdem braucht es eine Anerkennung von Ausbildungsabschnitten, die von zuhause im Distanzunterricht absolviert wurden, insbesondere betrifft dies Ausbildungszeiten während der Schwangerschaft. Für Studierende ist eine weitgehende Garantie schulpraktischer Studien zu gewährleisten: Ohne diese können Studierende ihr Lehramtsstudium nicht ordnungsgemäß absolvieren. Ein Ersatz ausschließlich durch digitale Formen ist weder sinnvoll noch professionsgemäß.

13. Die Kommunikation des Kultusministeriums an die Schulen muss frühzeitig, verständlich und kontinuierlich sein. Schulleitungen und Lehrkräfte müssen Zeit für eine professionelle Umsetzung aller Maßnahmen haben.

14. Zusätzlich eingestelltes Personal muss die absolute Ausnahme bilden (Quereinsteiger, Teamlehrkräfte, Aushilfen, Schulassistenzen) und dieses muss auf die neuen Aufgaben ausreichend vorbereitet und geschult werden.


Es ist nicht die Zeit der einfachen Lösungen und auch nicht die Zeit für Polemik. Die tagtägliche Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer, die es überhaupt erst möglich macht, die Schulen offen zu halten, hat einen enormen gesellschaftlichen Wert. Das ist unbestritten!

Unbestritten ist auch und vom BLLV seit langem vehement gefordert:

  • Schule von morgen braucht multiprofessionelle Teams,
  • insgesamt bessere Arbeitsbedingungen,
  • eine Erhöhung der Attraktivität der Lehrämter,
  • die Aufwertung der Fach- und Förderlehrkräfte,
  • eine flexible Lehrerbildung und
  • selbstverständlich A13 in der Eingangsbesoldung für Grund- und Mittelschullehrkräfte.


Eine ehrliche Bestandsaufnahme der Personalsituation aller Schularten und eine realistische Personalplanung für die nächsten zehn Jahre sind unabdingbar.

Gerade deswegen sind unsere Forderungen klar und unverrückbar:

Es herrscht Notbetrieb und Lehrermangel und wir brauchen unbedingt einen konstruktiven Diskurs aller an Schule Beteiligten, um Lösungen und langfristig tragende Konzepte für Schulen zu entwickeln. Deshalb fordert der BLLV klare Ansagen von der Politik, wenn es um Fragen des Gesundheitsschutzes geht, aber auch eine klare Position zur Eigenverantwortung der Schulen vor Ort in pädagogischen Fragen, denn hier sind die Lehrerinnen und Lehrer die Experten.

Der BLLV ist die Stimme der Expertise der Praxis!