Die Entlassung auf eigenen Antrag
Aus dem Beamtenverhältnis kann man auf eigenen Wunsch entlassen werden; möglich ist dies nach Art. 57 BayBG auf eigenen Antrag. Dieser bedarf keiner Begründung; man kann selbstverständlich das Bedauern darüber ausdrücken, dass man sich aus persönlichen Gründen zu diesem Schritt veranlasst sieht.
Eintritt und Form der Entlassung
Der Antrag geht auf dem Dienstweg an…