Leitfaden_1.jpg
LEITFADEN Ländertausch

Wechsel des Bundeslandes

Für bereits im Dienst eines Landes unbefristet beschäftigte oder beamtete Lehrkräfte, die wegen persönlicher Gründe in ein anderes Land wechseln möchten, hat die Kultusministerkonferenz das "Lehreraustauschverfahren" eingerichtet; für Lehrkräfte, die nach Bayern wechseln, sind die entsprechenden Voraussetzungen aufgeführt.

Am Ländertauschverfahren können Lehrkräfte, die im staatlichen Schuldienst eines Landes als Beamt*innen oder in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis tätig sind. Grundsätzlich ist der Ländertausch auch über die jeweilige Altersgrenze für die Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Zwischen dem 45. und 55. Lebensjahr wird bereits besonderer Wert auf die gesundheitliche Eignung gelegt;…

BLLV Plus Logo

Dieser Artikel ist ein BLLV-Plus-Artikel.
Bitte loggen Sie sich als BLLV-Mitglied ein, um diesen Beitrag lesen zu können.

Zum Login