Am Ländertauschverfahren können Lehrkräfte, die im staatlichen Schuldienst eines Landes als Beamt*innen oder in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis tätig sind. Grundsätzlich ist der Ländertausch auch über die jeweilige Altersgrenze für die Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Zwischen dem 45. und 55. Lebensjahr wird bereits besonderer Wert auf die gesundheitliche Eignung gelegt;…
LEITFADEN Ländertausch
Wechsel des Bundeslandes
Für bereits im Dienst eines Landes unbefristet beschäftigte oder beamtete Lehrkräfte, die wegen persönlicher Gründe in ein anderes Land wechseln möchten, hat die Kultusministerkonferenz das "Lehreraustauschverfahren" eingerichtet; für Lehrkräfte, die nach Bayern wechseln, sind die entsprechenden Voraussetzungen aufgeführt.