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Hygieneregeln Kinderrechte Kita

Das Kinderrecht auf Bildung gewährleisten!

Unter jetzigen Umständen ist der für 1.7. geplante Regelbetrieb in Kitas unmöglich. Es braucht klare Vorgaben, mehr Personal, Fläche und Budget, besseren Arbeitsschutz und Wertschätzung für Kolleginnen und Kollegen, sagt BLLV-Expertin Sarah Heße.


Die Bayerische Staatsregierung hat verkündet, am 1. Juli an Kindertageseinrichtungen in den Regelbetrieb zurückkehren zu wollen. Die Leiterin der Fachgruppe Sozial- und Erziehungsdienst im BLLV, Sarah Heße, hält dies unter den aktuellen Rahmenbedingungen für ausgeschlossen. Sie beschreibt die aktuelle Situation der an bayerischen Kitas tätigen Kolleginnen und Kollegen, benennt die drängendsten Probleme und die dringend nötigen Maßnahmen, um das Grundrecht von Kindern auf Bildung zu gewährleisten:


Klare Vorgaben fehlen

Für die pädagogischen Fachkräfte, Kitas und Träger ist unklar, wie der geplante Regelbetrieb aussehen soll, denn es gibt dazu keine konkreten Aussagen seitens des Ministeriums. Stattdessen sind kurzfristige, unrealistische und vage Vorgaben die Regel, wie beispielsweise die Ansage, nur draußen zu singen.

Kitas und Träger werden mit der Umsetzung allein gelassen. Denn für den Vollbetrieb gibt es bis jetzt weder offiziellen Richtlinien geschweige denn den dringend benötigten Hygieneplan.

Personalmangel und Gruppenzwang

Es herrschte schon vor der Corona-Pandemie enormer Personalmangel, nun hat er sich durch Kolleginnen und Kollegen in Risikogruppen weiter verschärft, während gleichzeitig durch die Sondersituation höherer Personalbedarf entsteht.

Die Lösung sollen für alle Kinder getrennte und fest zugeteilte Gruppen sein. Doch für fest zugeteilte  pädagogische Fachkräfte bei normalen Öffnungszeiten fehlt das Personal.

Der Gruppenzwang ist pädagogisch ein höchst bedenklicher Lösungsansatz. Hinter den Kolleginnen und Kollegen liegt ein jahrelanger Prozess zur Öffnung ihrer Angebote, viele Kindertagesstätten haben mit hohem Einsatz Konzepte entwickelt, um die heutigen wissenschaftlichen Erkenntnisse pädagogisch umzusetzen.

Risikogruppen und Arbeitsschutz

Risikogruppen müssen weiterhin geschützt werden, dies ist in Kindertageseinrichtungen im bayernweiten Schnitt ein großer Anteil der Beschäftigten. Er braucht analog zu bayerischen Lehrkräften verbindliche Regeln zu deren Schutz, beispielsweise über Planungsaufgaben.

Erschwerend kommt hinzu, dass bei Trägern ohne Betriebsrat das Arbeitsschutzrecht teilweise ohnehin  ungenügend umgesetzt wird. Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen brauchen in der aktuellen Sondersituation besonderen Schutz und dürfen mit ihren Anliegen nicht allein gelassen werden, wenn sie keine Vertretung haben, die für ihre Belange eintritt.

Insgesamt ist wirksamer Arbeitsschutz in Kitas schwierig, da Abstandsgebote praktisch nicht einzuhalten und pädagogisch höchst problematisch sind. Hier gilt es, Personalkonzepte zu entwickeln.

 Hygieneplan, Flächen und Räume

Der gewünschte Regelbetrieb ist nach dem momentanen Hygieneplan mit den vorhandenen Innen- und Außenflächen faktisch nicht umsetzbar. Um die Vorgaben des bayerischen Rahmenhygieneplans umsetzen zu können, müssen mehr (Außen-)Flächen zur Verfügung gestellt werden.

Budget

Es braucht mehr Geld für zusätzliches Personal, damit Mitarbeiter ihre Arbeitszeit aufstocken oder Drittkräfte angestellt werden können. Auch für erweiterte Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind zusätzliche Mittel notwendig.

Recht auf Bildung

Einerseits sollte Ziel sein, so schnell wie möglich alle Kinder zu betreuen, denn Kinder brauchen Kinder! Doch unter den momentanen Voraussetzungen ist dies aus genannten Gründen nicht durchführbar. Es ist aber auch keine Lösung, weiterhin bestimmte Gruppen auszuschließen. Dieser Widerspruch kann nur durch konsequente Umsetzung der geschilderten Maßnahmen aufgelöst werden.

Ziele und Voraussetzungen

Um an Kitas professionell und situationsadäquat agieren zu können, müssen folgende Ziele erreicht werden:

  • Regelmäßige Tests
  • Mehr Forschung zum kindlichen Infektionsgeschehen
  • Klare, verbindliche Richtlinien, idealerweise bundesweit

Voraussetzung ist, den sozialpädagogischen Berufen Wertschätzung zu zeigen, indem die Risiken einer Infektion im Arbeitsalltag ernst genommen und geeignete Maßnahmen ergriffen werden.


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