Es braucht eine Zukunftsperspektive für frühkindliche Bildung!
Die aktuelle „Erklärung zur Corona-Pandemie“ würdigt Leistungen in der Kindertagesbetreuung. Um das Berufsfeld nachhaltig aufzuwerten fehlen aber wichtige Schritte, kommentiert Sarah Heße, Leiterin der Fachgruppe Sozial- und Erziehungsdienst.
Dazu Sarah Heße, Leiterin der Fachgruppe Sozial- und Erziehungsdienst im BLLV:
Mit der Unterzeichnung der „gemeinsamen Erklärung zur Corona-Pandemie“ hat das „Bündnis für frühkindliche Bildung in Bayern“ des bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales einen wichtigen Schritt der Anerkennung und Wertschätzung für alle Beschäftigten in Bereich der Kindertagesbetreuung gemacht.
Jedoch bleibt anzumerken: Das Schriftstück ist zusammengefasst nur eine Art Rückblick und Rechtfertigung der vergangenen Wochen - die Perspektive für die Zukunft im frühkindlichen Bereich fehlt!
Lösungen für die restlichen 20 Prozent
Die Betretungsverbote für Kindertageseinrichtungen sind bis einschließlich 30. Juni 2020 grundsätzlich verlängert. Die Einrichtungen und Träger der Kindertagesbetreuung stehen in diesem Zusammenhang vor zahllosen Herausforderungen. Die Doppelbelastung Notbetreuung und die der eingeschränkten Regelbetreuung personell, räumlich, organisatorisch und pädagogisch umzusetzen, fordert die Fachkräfte, Leitungen und Träger enorm. Nicht zuletzt ist auch der gesellschaftliche Druck der Familien hoch.
Klar ist, dass der Infektionsschutz für Kinder und Beschäftigte bei der Wiederaufnahme des regulären Kita-Betriebs nach den Corona-bedingten Einschränkungen an erster Stelle stehen muss. Jedoch sollte über eine absehbare Öffnung der Kitas für alle Kinder, ohne Ausschluss der restlichen etwa 20 Prozent, diskutiert werden.
Zwar ist mit Augenmaß vorzugehen, dennoch könnte unter bestimmten Voraussetzungen eine Öffnung möglich sein: beispielsweise durch Arbeiten in festen Gruppen, mit entsprechenden Hygienekonzepten und dem Recht auf wöchentliche Testung für das Personal, um so die Sicherheit für alle Beschäftigten und Familien zu gewährleisten.
Der Systemrelevanz der Kinderbetreuung Rechnung tragen
In Anbetracht der Pandemie braucht es auch bei den bereits begonnenen Tarif-Verhandlungen 2020 über die Eingruppierungsregelungen im Sozial- und Erziehungsdienst, die seit dem Auftakt am 5. März pausieren, ein deutliches Signal der Anerkennung für die Leistungen der Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes.
Denn die letzten Monate haben gezeigt, wie unverzichtbar eine qualitativ hochwertige und verlässliche Kinderbetreuung ist. Nur so sind eine echte Aufwertung des Berufsfeldes und gute Arbeitsbedingungen zu erreichen.
» Die Erklärung des Bündnisses für frühkindliche Bildung im Wortlaut (pdf)
<< kommentiert von Sarah Heße, Leiterin der Fachgruppe Sozial- und Erziehungsdienst im BLLV
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