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Berufsbeamtentum durch Europäischen Gerichtshof gestärkt

„Wir sind für die Funktionsfähigkeit des Staates sehr wichtig“, kommentiert BLLV-Präsidentin Fleischmann das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) zum Streikrecht für Beamtinnen und Beamte.

Das EGMR hat ein vorheriges Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt, nachdem deutsche Beamtinnen und Beamte nicht streiken dürfen. Die Bundesrepublik hat damit nicht, wie drei deutsche Lehrerinnen und ein Lehrer beanstandet hatten, das Recht auf Vereinigungsfreiheit verletzt. Der EGMR stellte fest, dass es dennoch ausreichend Möglichkeiten für Beamten und Gewerkschaften gibt, ihre beruflichen Interessen wirksam zu vertreten.

BLLV-Präsidentin Simone Fleischmann stellt im Gespräch mit Radio-Journalisten dazu klar: „Es wurde verdeutlicht, dass das Streikverbot für Beamtinnen und Beamten in Deutschland mit dem Grundgesetz, der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes und insbesondere mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Einklang steht.“

Herausragende Bedeutung

Der Vorsitzende des BLLV-Dachverbands BBB (Bayerischer Beamtenbund), Rainer Nachtigall, betont: „Das deutsche Berufsbeamtentum gibt es nicht ohne Streikverbot! Der EGMR hat die Institution des Berufsbeamtentums und die Ausgestaltung des öffentlichen Dienstes in Deutschland bestätigt.“

Simone Fleischmann, auch stellvertretende Bundesvorsitzende des BLLV-Dachverbands dbb (deutscher beamtenbund und tarifunion) sieht darin ebenfalls eine Anerkennung der herausragenden Bedeutung von Beamtinnen und Beamten:

Hoheitliche Aufgaben

„Wir sind eindeutig der Auffassung, dass das Streikverbot für Lehrerinnen und Lehrer, die verbeamtet sind, gerechtfertigt ist. Wir als Beamtinnen und Beamten erfüllen hoheitliche Aufgaben. Wir sind für die Funktionsfähigkeit des Staates sehr wichtig. Es geht hier um ein Geben und Nehmen des Dienstherrn im Verhältnis zu seinen Beamtinnen und Beamten. Wir sind für den Staat so wichtig und für die Schlagkraft des Staates und auch die Funktionsfähigkeit des Staates so entscheidend, dass wir auf alle Fälle verstehen, dass ein Streikrecht nicht eingeräumt wird. Die Rechtsposition des Deutschen Beamtenbundes, dem in diesem Verfahren die Möglichkeit zur ausführlichen Stellungnahme eingeräumt war, wurde damit völlig bestätigt.“

Auch Rainer Nachtigall sieht das besonders für Lehrkräfte als entscheidend an: „Damit ist auch in Zukunft sichergestellt, dass Bürgerinnen und Bürger auf eine zuverlässige, flächendeckende und gemeinwohlbezogene Erfüllung staatlicher Aufgaben zählen dürfen. Im Lehrerbereich geht es um unsere Schüler, den Nachwuchs und unser Bildungssystem!“ Nachtigall weist dazu auf die Schulpflicht in Deutschland hin. Das Streikverbot sei hierzu das notwendige Gegenstück, das eine lückenlose Unterrichtsversorgung sichere.

Ständiger Einsatz für Beamtinnen und Beamte auf allen Ebenen

Ein Ausfall von Leistungen würde aber laut Nachtigall auch in anderen Bereichen zu massiven Einschnitten im Alltag führen und nennt als Beispiele Polizei, Justiz, Finanzverwaltung, Hygieneinspektion, Forst- und Wasserbewirtschaftung sowie Kommunalverwaltung.

Für die Belange der Kolleginnen und Kollegen kämpfe des BBB leidenschaftlich, stellt Nachtigall klar: „Als BBB nehmen wir unsere Rolle als Interessenvertretung von rund 200.000 Beschäftigten im öffentlichen Dienst sehr ernst! Wir sind – gesetzlich verankert – an zahlreichen (Gesetzgebungs-)Verfahren zu beteiligen und stehen in ständigem Austausch mit Staatsregierung und Landtag, um die Rolle, die der EGMR uns zugedenkt, bestmöglich zu erfüllen. Damit sind die Belange der Beamten auch ohne Streik umfassend gewahrt.“

Auch der Bildungsdachverband des BLLV im Bund, der VBE (Verband Bildung und Erziehung) verspricht höchsten Einsatz für Beamtinnen und Beamten. "Der VBE steht zu dem ausgewogenen Fürsorge- und Treueverhältnis zwischen Staat und Beamtinnen und Beamten und setzt sich seit jeher sowohl für dessen Erhalt als auch für eine flächendeckende Verbeamtung von Lehrkräften ein. Ähnlich wie Sicherheitskräfte übernehmen auch Lehrkräfte hoheitliche Aufgaben“, sagt der VBE-Vorsitzende Gerhard Brand.

» Pressemitteilung des BBB: „EGMR festigt deutsches Berufsbeamtentum und betont Rolle der Beamtengewerkschaften!“

» Pressemitteilung des VBE: "Verlässlichkeit bleibt gewahrt"