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BLLV und Kultusminister auf einer Linie Startseite Topmeldung
A13

Stellungnahme des BLLV zu A 13 abgegeben

Der Gesetzentwurf zur Umsetzung von A 13 für alle Grund- und Mittelschullehrkräfte liegt dem Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) vor. Die Verbände sind nun aufgerufen hier eine Stellungnahme abzugeben, bevor der Bayerische Landtag in seinen Gremien berät und schließlich das Gesetz noch vor der Wahl abstimmt.

„Es war nicht nur eine wahlpolitische Ankündigung des Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder, die Umsetzung von A 13 als Eingangsamt für alle Grund- und Mittelschullehrkräfte ist in vollem Gange“ verkündete die Präsidentin des BLLV, Simone Fleischmann. Die Forderung des BLLV nach der Gleichwertigkeit aller Lehrämter ist im September 2022 endlich auch von der CSU erhört worden. Den ständigen Forderungen des BLLV, der Freien Wähler und der Oppositionsparteien konnte nicht mehr länger Widerstand geleistet werden.

Komplexer Weg zur Ausgestaltung

Seit diesem Zeitpunkt steht der BLLV in Verhandlungen mit Kultus- und Finanzministerium zur Umsetzung dieses Vorhabens. Sehr offene, konstruktive und hoch kompetente Gespräche liefen in vertrauensvoller Atmosphäre. Der erste Schritt zur Bestätigung der bisher nur mündlichen Aussagen folgte im Haushalt 2023. Die Freien Wähler erreichten, dass 17,1 Mio. Euro alleine für die Beförderungsämter A12+AZ und A13 in den Haushaltsentwurf gestellt wurden. Die Regierungsparteien beschlossen diesen Haushalt dann so und verteilten weitere 17,1 Mio. Euro auch auf alle anderen Beamtengruppen. Die Umsetzung erfolgt im Juni 2023 durch Beförderungen nach dem Ergebnis der Dienstlichen Beurteilung.

Weitere Schritte Richtung A13 und ein Gesetz vor den Landtagswahlen 2023 forderte der BLLV, um alles festzuzurren. Dafür musste aber erst das Lehrerbildungsgesetz geändert werden. Das geänderte Lehrerbildungsgesetz zeichnet nun nach, was die Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen schon seit Jahren meistern, und untermauert die Gleichwertigkeit der Lehrämter, die durch das Studium ohnehin schon gegeben war.

Offen und kompetent

Die Aufgaben, die Grund- und Mittelschullehrkräfte schon seit Jahren meistern, die inklusive Ausgestaltung als grundlegendes und übergreifendes Ausbildungsziel, wurden durch eine Ergänzung in § 2 Abs. 1 der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen (ZALGM) festgeschrieben. Damit wurde den erfolgten Entwicklungen in der Lehrerbildung Rechnung getragen. Der Weg für ein Gesetzgebungsverfahren zu A13 war geebnet.

„Die Vorgespräche mit Minister Prof. Dr. Michael Piazolo und dessen Mitarbeitern am Kultusministerium waren von großer Offenheit und Kompetenz geprägt“ resümiert Gerd Nitschke, 1. Vizepräsident des BLLV. „Wir waren schnell auf einer Linie.“ Die Eckpunkte, die besprochen wurden, gingen von einem Mischmodell (Beförderungen und Zulagenmodell) zur Umsetzung von A13 aus, über ein Beförderungsamt bis hin zu den strukturellen Konsequenzen für alle an Grund- und Mittelschule Beschäftigten mit universitärer Ausbildung.

BLLV drückt aufs Tempo

Gespräche mit dem Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder, dem stellv. Ministerpräsidenten Hubert Aiwanger, dem Leiter der Staatskanzlei Dr. Florian Herrmann, mit dem Finanzminister Albert Füracker, der Opposition im Landtag u.v.m. folgten, um diesen Weg zu besprechen und abzusichern. Am 25. April 2023 liegt der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Besoldungsgesetzes und des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes“ vor – der Erfolg des BLLV! Die Gleichwertigkeit steht im Gesetz. A13 erfolgt mit Zulagen in fünf Schritten und Schulleitungen sehen schon heute die Perspektive nach oben. „Mehr war in diesem Gesetz nicht möglich“, sagt Hans Rottbauer, Leiter der Abteilung Dienstrecht und Besoldung des BLLV. „Es musste alles sehr schnell in ein Gesetz geschrieben werden. Alle weiteren Schritte gehen wir gemeinsam mit Kultus- und Finanzministerium nach der Wahl.“

Der BLLV fordert in seiner Stellungnahme ein schnelleres Umsetzen mit weniger Stufen und einer Angleichung an die Geschwindigkeit in Nordrhein-Westfalen. „Zum 1. September 2026 müssen wir durch sein, dann sind alle in A 13 mit allen Folgeschritten!“, stellt Gerd Nitschke fest.
 

Details aus dem Gesetzentwurf:


A 12:
1. ab dem 1. Januar 2024 in Höhe von 80 €,
2. ab dem 1. Januar 2025 in Höhe von 160 €,
3. ab dem 1. Januar 2026 in Höhe von 240 €,
4. ab dem 1. Januar 2027 in Höhe von 320 €,
5. ab dem 1. Januar 2028 in Höhe von 400 €.

A 12 + AZ:
1. ab dem 1. Januar 2024 in Höhe von 40 €,
2. ab dem 1. Januar 2025 in Höhe von 80 €,
3. ab dem 1. Januar 2026 in Höhe von 120 €,
4. ab dem 1. Januar 2027 in Höhe von 160 €,
5. ab dem 1. Januar 2028 in Höhe von 200 €.

Konrektoren:
A 13 + AZ (klein)                      nach   A 14
A 13 + AZ (groß) und A 14    nach   A 14 + AZ

Rektorinnen und Rektoren:
A 13 + AZ            nach      A 14
A 14                      nach      A 14 + AZ
A 14 + AZ            nach      A 15

Alle Anwärter folgen ab 01.09.2028 mit A 13 als Anwärterbezüge.

Alle Zulagen sind sofort ruhegehaltsfähig.

 



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