Die Studie der Bertelsmann-Stiftung überrascht nicht: Mehr als 100.000 Fachkräfte fehlen für eine gute Ganztagsförderung von Grundschulkindern bis 2030. Auch wenn die Zahlen in der Realität wohl niedriger ausfallen werden, kann kein Zweifel bestehen: Als erster Schritt braucht es auf alle Fälle ein breit angelegtes Programm zur Gewinnung und Qualifikation pädagogischen Personals. Dies gilt für Lehrkräfte ebenso wie für externe Kräfte.
Keineswegs darf der Personalmangel aber weiter zu Lasten der Qualität gehen, wie dies in den Schulen mittlerweile zum Alltag geworden ist. Mit all den verheerenden Folgen für Kinder wie Lehrkräfte. Für uns im BLLV steht fest: Ganztag bedeutet mehr als nur Betreuung! Auch wenn von Seiten der Wirtschaft vor allem die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Vordergrund stehen mag, muss aus unserer Sicht auf alle Fälle ein pädagogischer Mehrwert herausspringen. Und dies funktioniert nur mit entsprechender Qualität.
Erweiterte Entscheidungsbefugnisse der Schulleitungen erforderlich
Sollen Ganztagsangebote mehr sein als nur Verwahranstalt für Kinder, müssen sie ein spezifisches pädagogisches Profil aufweisen und qualitativen Mindeststandards genügen. Betreuung alleine ohne pädagogische Qualität reicht in keinem Fall. Deshalb hat der BLLV bereits im vergangenen Jahr in einem vom Landesausschuss einstimmig beschlossenen Positionspapier qualitative Mindeststandards definiert, die in allen Fällen erreicht sein müssen. Im Bereich der frühkindlichen Bildung kann man heute schon sehen, was passiert, wenn Ausbau vor allem quantitativ erfolgt. Die Gefahr ist groß, dass sich dies auch beim Ganztag in der Schule wiederholt.
Neben angemessenen Räumen und einer entsprechenden Ausstattung auch für Verpflegung und Freizeitangebote bedeutet dies in erster Linie ausreichend Personal mit pädagogischer Qualifikation. Außerdem müssen die Ganztagsangebote müssen stärker als bisher mit den Schulen verzahnt werden. Dies erfordert erweiterte Entscheidungsbefugnisse der Schulleitungen für den Bereich der Ganztagsangebote. Dazu braucht es aber auch die entsprechenden zeitlichen Ressourcen für Schulleitung und Verwaltung sowie einen Stundenpool für Lehrkräfte, Sozialpädagogen und anderen Beteiligten.
Unabhängig von der Art des Ganztagsangebots vor Ort muss gelten, dass Schulen ausschließlich für die Deckung des Bedarfs während der Schulzeiten zuständig sind. Alle weiteren Betreuungs- und Bildungsangebote während der Ferienzeiten fallen nicht in die Zuständigkeit der Schulen mit Ganztagsangeboten.
Keine Billigangebote
Keinesfalls darf die Qualität von Ganztag von der Region abhängen. Es kann nicht sein, dass finanziell schwächere Kommunen gezwungen werden, Billigangebote vorzuhalten. Die Vergleichbarkeit der Lebensverhältnisse hat Verfassungsrang in der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt insbesondere auch für die Bildungschancen von Kindern. Die bereits heute bestehenden großen Ungerechtigkeiten dürfen nicht noch weiter wachsen. Hier ist der Freistaat gefordert, einen sinnvollen Ausgleich und entsprechende Unterstützungssysteme zu schaffen.
Alles, was in Schule stattfindet, muss unter dem klaren Auftrag stehen, Kinder zu bilden und zu erziehen. Qualität und nicht Quantität um jeden Preis muss das Ziel sein, wenn Eltern guten Gewissens ihre Kinder auch am Nachmittag der Institution Schule anvertrauen sollen.