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Kommentar zur Impfstrategie Startseite
Hygieneregeln Impfung Distanzunterricht Präsenzunterricht

Präsenz für alle bedeutet Impfangebot für alle

An den weiterführenden Schulen beginnt ab nächster Woche der Wechselunterricht. Hans Rottbauer, BLLV-Abteilungsleiter Dienstrecht und Besoldung, fordert deshalb auch ein Impfangebot für die dortigen Lehrkräfte und das weitere Personal.

Wenn nun ab nächster Woche auch die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen in den Wechsel- oder Präsenzunterricht zurückkehren, muss auch das an den weiterführenden Schulen tätige Personal endlich ein Impfangebot erhalten.

Während im Privaten aus Angst vor Ansteckung lediglich der Kontakt mit maximal zwei Personen eines anderen Haushaltes erlaubt ist, verbringen Lehrerinnen und Lehrer während des Unterrichts sehr lange Zeitspannen mit Angehörigen aus vielen verschiedenen Haushalten. Geschützt sind die Lehrkräfte lediglich durch OP-Masken und Lüftungskonzepte, die in Hinblick vor allem auf die mutierten Varianten des Coronavirus nicht im Ansatz ausreichenden Gesundheitsschutz bieten.

Dienstherr in Fürsorgepflicht

Ebenso hat das nicht lehrende Personal an Schulen, wie zum Beispiel Verwaltungsangestellte oder Sozialpädagogen, ebenfalls ständig Kontakt mit Schülergruppen und Kindern aus verschiedensten Haushalten. Die Lösung kann nur sein, dass auch die Lehrkräfte und das Personal der weiterführenden Schulen in der Impfpriorisierung aufsteigen. Außerdem müssen sie wie die Lehrkräfte der Schularten, die nun schon seit mehreren Wochen im Präsenzunterricht sind, schnellstmöglich ein Impfangebot erhalten. Dabei muss gelten: Impfen nur auf freiwilliger Basis.

Verschiedene Kreisverwaltungsbehörden müssen ihre Impfkampagnen aufeinander abstimmen

Dazu gehört aus der Erfahrung der bisherigen Impfkampagne aber auch, dass die verschiedenen Kreisverwaltungsbehörden ihre Impfkampagnen aufeinander abstimmen. So können Lehrkräfte, die nicht in ihrem Heimatlandkreis arbeiten, auch ihre Impfung erhalten, auf die sie Anspruch haben. Dies ist im Moment leider nicht überall der Fall.

Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht ist der Dienstherr nun gefordert, alles in seiner Macht stehende umzusetzen, um sein an den Schulen tätige Personal zu schützen. Es kann nicht sein, dass die Schulen auf Kosten der Lehrkräfte und des Personals zum Infektionshotspot werden, weil der Dienstherr seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommen will und damit seinen eigenen Versprechungen, wie so oft, nicht gerecht wird.

>> Autor des Kommentars: Hans Rottbauer, Leiter der Abteilung Dienstrecht und Besoldung im BLLV


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Die Corona-Pandemie zeigt den hohen gesellschaftlichen Wert von Schule. Damit sie trotz akutem Lehrermangel funktionieren kann, fordert der BLLV in einer politischen Erklärung, die Fürsorgepflicht des Dienstherrn in maximalen Gesundheitsschutz für Lehrkräfte umzusetzen, insbesondere im wichtigen Präsenzunterricht. Entscheidungen und deren Kommunikation müssen regional, klar, verlässlich, frühzeitig und transparent sein und schulische Eigenverantwortung stärken. Fairness muss vor Leistungsdruck gehen, digitale Ausstattung schnell verbessert werden. Jetzt ist nicht die Zeit für einfache Lösungen und Polemik. Aber jetzt ist die Zeit für langfristig tragende Konzepte für Arbeitsbedingungen, Multiprofessionalität und Attraktivität, um so Bildungsqualität auch über Corona hinaus zu sichern. Dazu braucht es einen konstruktiven Diskurs aller an Schule Beteiligten, für den der BLLV bereit steht. » Die politische Erklärung im Wortlaut



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