Wenn nun ab nächster Woche auch die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen in den Wechsel- oder Präsenzunterricht zurückkehren, muss auch das an den weiterführenden Schulen tätige Personal endlich ein Impfangebot erhalten.
Während im Privaten aus Angst vor Ansteckung lediglich der Kontakt mit maximal zwei Personen eines anderen Haushaltes erlaubt ist, verbringen Lehrerinnen und Lehrer während des Unterrichts sehr lange Zeitspannen mit Angehörigen aus vielen verschiedenen Haushalten. Geschützt sind die Lehrkräfte lediglich durch OP-Masken und Lüftungskonzepte, die in Hinblick vor allem auf die mutierten Varianten des Coronavirus nicht im Ansatz ausreichenden Gesundheitsschutz bieten.
Dienstherr in Fürsorgepflicht
Ebenso hat das nicht lehrende Personal an Schulen, wie zum Beispiel Verwaltungsangestellte oder Sozialpädagogen, ebenfalls ständig Kontakt mit Schülergruppen und Kindern aus verschiedensten Haushalten. Die Lösung kann nur sein, dass auch die Lehrkräfte und das Personal der weiterführenden Schulen in der Impfpriorisierung aufsteigen. Außerdem müssen sie wie die Lehrkräfte der Schularten, die nun schon seit mehreren Wochen im Präsenzunterricht sind, schnellstmöglich ein Impfangebot erhalten. Dabei muss gelten: Impfen nur auf freiwilliger Basis.
Verschiedene Kreisverwaltungsbehörden müssen ihre Impfkampagnen aufeinander abstimmen
Dazu gehört aus der Erfahrung der bisherigen Impfkampagne aber auch, dass die verschiedenen Kreisverwaltungsbehörden ihre Impfkampagnen aufeinander abstimmen. So können Lehrkräfte, die nicht in ihrem Heimatlandkreis arbeiten, auch ihre Impfung erhalten, auf die sie Anspruch haben. Dies ist im Moment leider nicht überall der Fall.
Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht ist der Dienstherr nun gefordert, alles in seiner Macht stehende umzusetzen, um sein an den Schulen tätige Personal zu schützen. Es kann nicht sein, dass die Schulen auf Kosten der Lehrkräfte und des Personals zum Infektionshotspot werden, weil der Dienstherr seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommen will und damit seinen eigenen Versprechungen, wie so oft, nicht gerecht wird.
>> Autor des Kommentars: Hans Rottbauer, Leiter der Abteilung Dienstrecht und Besoldung im BLLV