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Neue Bestimmungen für Schwangere und Risikopersonen

Nach den Pfingstferien werden an Bayerns Schulen neue Bestimmungen für die Beschäftigung von Schwangeren und Risikopersonen in Hinblick auf Corona und Influenza im Präsenzunterricht gelten.

Bisher war ein Einsatz im Präsenzunterricht für Schwangere an eine anlassbezogene individuelle Gefährdungsbeurteilung in Hinblick auf SARS-CoV-2  durch die Schulleitung und für den Fall, dass diese die Möglichkeit einer Beschäftigung im Präsenzunterricht erlaubt, an strenge Sicherheitsmaßnahmen gebunden. So mussten zum Beispiel Abstände eingehalten und Masken getragen werden. Risikopersonen, die durch eine Corona- oder Influenzainfektion einer besonderen Gefährdung ausgesetzt gewesen wären, waren ebenso wie Schwangere, bei denen der Präsenzunterricht nicht möglich war, im Homeoffice eingesetzt.

Durch die zwischenzeitlich positive Entwicklung des Infektionsgeschehens sind auch in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens und in anderen Arbeitsstätten entsprechende Einschränkungen schon aufgehoben worden. Nun werden auch im Schulbereich weitere Erleichterungen möglich, wenn auch der Schutz der werdenden Mutter, des Kindes oder einer Risikoperson weiterhin an oberster Stelle steht.

Grundsätzlich gilt weiterhin der Grundsatz „Wer krank ist, ist krank!“. Für Schwangere und Risikopersonen ist weiterhin eine individuelle Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, bevor diese bei positiver Einschätzung wieder im Präsenzunterricht eingesetzt werden können. Hierzu erfolgt die Gefährdungsbeurteilung nicht mehr anlassbezogen auf Corona abgestimmt, sondern anlasslos, wie auch vor der Pandemie schon üblich. Über das Ergebnis der anlasslosen Gefährdungsbeurteilung sind sowohl die Beschäftigten als auch der zuständige Personalrat zu informieren. Schutzmaßnahmen in Bezug auf Abstände und Masken entfallen, die allgemeinen Hygieneregeln und Lüftungsregeln haben natürlich weiterhin Bestand. Lediglich für den Fall, dass in einer Klasse oder Lerngruppe eine Corona- oder Influenzainfektion auftritt, werden Schwangere und Risikopersonen aus dem Unterricht in den betroffenen Klassen oder Lerngruppen für einen Zeitraum von 8 Tagen für den Fall einer Coronainfektion und 10 Tage für den Fall einer Influenzainfektion nach dem Auftreten des letzten Infektionsfalles herausgenommen und in dieser Zeit anderen Tätigkeiten zugeordnet. So kann dies der Unterricht in einer anderen Klasse oder auch eine Verwaltungstätigkeit sein.

Die neuen Bestimmungen treten sofort nach den Pfingstferien in Kraft.

 



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