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Ministerium beweist Mut zu flexibler Lösung

Klarheit für die 11. Klasse am Gymnasium: Ein Zeugnistermin für beide Halbjahre am Ende des Schuljahres.

Der BLLV hat vor einigen Tagen gefordert, dass der Zeugnistermin für die 11. Jahrgangsstufe nicht noch einmal nach hinten verschoben werden darf. Nun hat das Kultusministerium reagiert: Es wird einen einzigen Zeugnistermin für beide Halbjahre am Ende des Schuljahres geben. Dies gibt den Schulen zum einen die dringend notwendige Planungssicherheit und lässt zum anderen die nötige Flexibilität, um vor Ort auf die jeweils vollkommen unterschiedliche Situation passgenau reagieren zu können. Darüber hinaus wird – auch das eine Forderung des BLLV – in der gesamten Q11 pro Fach nur noch eine Schulaufgabe gefordert. Dies entlastet die Schülerinnen und Schüler vom Prüfungsdruck und schafft die nötige Zeit, um verloren gegangene Unterrichtszeit wenigstens etwas aufzuholen.

Damit beweist das Ministerium erfreulichen Mut und Flexibilität. Es traut sich, die starren und einheitlichen Vorgaben der gymnasialen Schulordnung (GSO) angesichts der absoluten Ausnahmesituationen souverän außer Kraft zu setzen und gibt stattdessen den einzelnen Schulen die Freiheit, sinnvolle und angemessene Regelungen zuzulassen. Dies ist genau der richtige Weg, der nun auch für all die anderen Jahrgangsstufen und Schularten beschritten werden sollte!

Besondere Umstände bedürfen eben besonderer Antworten!

>> Dr. Fritz Schäffer, Leiter der Abteilung Schul- und Bildungspolitik im BLLV

 


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