Das Kita-Qualitätsgesetz schließt an das sogenannte "Gute-Kita-Gesetz" der Vorgängerregierung an, über das der Bund ebenfalls Geld zur Verfügung gestellt hatte - das berichtete unter anderem die dpa. Die vollständige Meldung kann auch bei news4teachers.de abgerufen werden. Alle Details zum neuen Kita-Qualitätsgesetz finden sich auf den Seiten der Bundesregierung.
Jetzt geht es darum, dass die Landesregierung die Investitionen verantwortungsvoll umsetzt. Und nun muss sich zeigen, dass Bayern aus den Erfahrungen mit dem Gute-Kita-Gesetz gelernt hat und bei den Bedarfen der Kinder ansetzt und nicht bei denen der Wählerinnen und Wähler. Das beste Negativbeispiel aus der Vergangenheit: Mit den zusätzlichen finanziellen Mitteln des Gute-Kita-Gesetz hatten die Länder die Chance, zielgerichtet die Kindertagesbetreuung zu verbessern - zum Beispiel durch mehr qualifiziertes Personal. Stattdessen wurden die Kita-Gebühren erlassen, was jedoch nicht zielführend ist! Erst muss die Qualität stimmen, dann sollten Kita-Plätze kostenfrei werden! Nichtsdestotrotz ist der Ausbau der Kita-Plätze zwingend notwendig, um jedem Kind Chancengerechtigkeit zu gewähren.