Einer der Hauptgründe, warum sich die Länder gegen die für den Digitalpakt geplante Grundgesetzänderung stemmten, war die Verpflichtung der Länder, die selben Mittel, die sie vom Bund erhalten, auch selbst beizusteuern.
Nun hat eine Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses einen Kompromissvorschlag vorgelegt. Darin sind die Mittel des Bundes als „zusätzlich“ gekennzeichnet, die Zahlungsverpflichtung der Länder fällt damit weg. Sollte der Vermittlungsausschuss die Idee kommenden Mittwoch übernehmen, ist vermutlich die größte Hürde im Streit zwischen Bund und Ländern genommen.