Das Jobrad – endlich auch für uns Angestellte!
Über diese gute Nachricht freut sich Monika Engelhardt, Leiterin der Landesfachgruppe Verwaltungsangestellte sehr. „Was bisher nur für Beamte galt, gibt es jetzt auch – dank der Einigung des dbb (dessen Mitglied der BLLV ist) und des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat – endlich auch für uns. Damit sind wir dann gleichberechtigt.“
Ab November können also Angestellte einen Teil ihres Gehaltes über eine sog. Entgeltumwandlung ein beliebiges Fahrrad leasen. Das kann man über den Gang zu einem Fahrradhändler vor Ort oder über das Portal Mitarbeiterservice Bayern erledigen. Für das um die Leasingraten reduzierte Gehalt werden dann anteilig weniger Steuern fällig – und das ist durchaus eine Berechnung wert.
Ab dem 01. November weniger arbeiten!
Die zweite gute Nachricht für heute ist die Verringerung der derzeit gültigen Wochenarbeitszeit von 40,1 Wochenstunden (also 40 Stunden und 6 Minuten) bei Vollzeit auf 40 Stunden. Bei Teilzeitbeschäftigten wird dies entsprechend umgerechnet. Natürlich ist das kein großer Wurf in der Änderung der Arbeitszeit – aber immerhin haben wir jetzt eine abgerundete, „glatte“ Arbeitszeit, die künftige Berechnungen, z.B. bei Einarbeitung der Ferien, wesentlich vereinfacht. Die neue Arbeitszeit gilt ab dem 01. November diesen Jahres. Ein Dank hierfür geht an die Tarifparteien, bei denen auch der BLLV mit an Bord ist.
Kontinuierliche Verbesserungen für unsere Verwaltungsangestellten ist das große Ziel im BLLV. „Mit diesen zwei Punkten zeigt der BLLV weiterhin, dass ihm diese Gruppe besonders am Herzen liegt. Die nächsten Schritte wird die Einkommensrunde 2023 und der Haushalt 2024 werden.“ so Gerd Nitschke, 1. Vizepräsident des BLLV.
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