Der große Erfolg ist, dass für Grund- und Mittelschulen alle Klassen der Jahrgangsstufen 1 und 5 sowie an Förderschulen und Schulen für Kranke die Klassen der Jahrgangsstufe 1 doppelt gezählt werden. Dadurch erhalten die Schulleitungen in nahezu allen Fällen eine bessere Versorgung mit Verwaltungsstunden.
Diese Doppelzählung war eine der Forderungen des BLLV für unsere Kolleginnen. Mit den neuen Richtlinien, die ab dem 04.09.2023 gelten, wird dem Rechnung getragen. Nicht nur Grund- und Mittelschulen sowie Förderschulen erhalten mehr Stunden - auch alle anderen Schularten inklusive der Schulämter profitieren von den insgesamt 400 neuen Haushaltsstellen, die das Kultusministerium bereitstellt. Dafür sei ein herzliches Dankeschön gesagt. Es zeigt, dass im Ministerium erkannt wurde, dass ein Aufwuchs der Verwaltungsstellen eine gute Stellschraube ist, die Schul- und Schulamtsleitungen schnell und effektiv zu entlasten.
Die Regierungen und übergeordnete Dienststellen fragen bereits ab, wo die Verbesserungen zum Tragen kommen, damit die neuen Arbeitsverträge der Verwaltungsangestellten rechtzeitig vor Schulbeginn ausgestellt werden. Dann können die Kolleginnen und Kollegen gleich loslegen.
Die neuen Richtlinien sind ein weiterer großartiger Erfolg, den wir für uns verbuchen können – aber wir ruhen uns nicht darauf aus. Wir bleiben weiter für Sie am Ball – wir bleiben weiter dran!
Die Details zu den neuen Zuteilungsrichtlinien finden Sie (exklusiv für Mitglieder) bei uns auf der Seite HIER im Servicebereich.