Guter Ansatz - Ziel verfehlt – Bewertung: Mangelhaft. So muss man den aktuellen Bericht des Obersten Bayerischen Rechnungshofes (ORH) zum Einsatz der Förderlehrerinnen und Förderlehrer bewerten. Angesichts der vorgelegten Prüfungsergebnisse muss die Frage gestellt werden, warum die höchste Bayerische Prüfinstanz hier personelle Ressourcen und Finanzmittel in eine Erhebung investiert hat, bei der am Ende nur längst bekannte Fakten vorgelegt werden. Die ungleiche Verteilung der Förderlehrerinnen und Förderlehrer und ihre proportionale Zuordnung in den Regierungsbezirken zu den Schülern hat die Fachgruppe FöL BLLV bereits 2020 angemahnt. Diese Erkenntnis konnte durch eine einfache Verhältnisrechnung auf Basis von amtlichen Zahlen aus dem Kultusministerium und den Statistiken problemlos gewonnen werden.
Warum bei der ORH-Erhebung die nicht unerhebliche Anzahl an Förderlehrerinnen und Förderlehrern, die an den Sonderpädagogischen Förderzentren eingesetzt sind, offenbar gar nicht berücksichtigt wurde, ist im Bericht nicht hinterlegt. Oder wollte man einfach nicht herausfinden, dass Förderlehrerinnen und Förderlehrer dort auch fehlende Lehrkräfte ersetzen müssen?
Dass nicht die wirklich bedeutenden Ergebnisse aus der Umfrage des ORH an die Öffentlichkeit gelangen dürfen, liegt auf der Hand: Sie hätten die Werte der BLLV-Umfrage und damit den seit Jahren andauernden Missbrauch der Förderlehrerinnen und Förderlehrer durch das Kultusministerium als Ersatz für fehlende Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer bestätigt. Es galt also offenbar zu vermeiden, den berechtigten Forderungen der Förderlehrerinnen und Förderlehrer Schützenhilfe zu leisten. Der Ansatz, die Einsätze der Förderlehrerinnen und Förderlehrer gem. des KMBeK von 2014 zu prüfen, war vielversprechend. Das präsentierte Ergebnis ist aber als eine absolute Themaverfehlung zu sehen. Daher lautet die Bewertung: Mangelhaft!