Der BLLV Dachverband dbb beamtenbund und tarifunion hat gestern bei der Sitzung der Bundestarifkommission einstimmig die Forderungen für die Einkommensrunde 2025 mit dem Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände beschlossen. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) betrifft alle Arbeitnehmer, die im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen beschäftigt sind. Im BLLV betrifft dies vor allem die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst. Für die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst des Freistaates Bayern gilt hingegen der Tarifvertrag der Länder (TV-L). Hier finden die nächsten Tarifverhandlungen Ende 2025 statt und die dort erzielten Ergebnisse werden dann auch normalerweise auf den Beamtenbereich übertragen. Trotzdem ist aber auch der Abschluss im TVöD für diese Beschäftigtengruppe von großer Bedeutung, da dieser Abschluss auch für den TV-L richtungsweisend sein wird.
Zu den Tarifverhandlungen fordern die Gewerkschaften im öffentlichen Dienst konkret:
- Ein Volumen von 8 Prozent, mindestens aber 350 Euro monatlich zur Erhöhung der Entgelte (ggf. zum besseren finanziellen Ausgleich von besonderen Belastungen).
- Drei zusätzliche freie Tage sowie einen freien Tag für Gewerkschaftsmitglieder.
- Einrichtung eines Arbeitszeitkontos, über das die Beschäftigten eigenständig verfügen.
- Die Entgelte u. a. der Auszubildenden sollen um 200 Euro monatlich erhöht werden.
Aktuelle Informationen:
- HIER finden Sie das Magazin des dbb beamtenbund und tarifunion zur Einkommensrunde 2025 mit allen Informationen (PDF-Download 7MB)
- HIER geht es zur Pressemitteilung des VBE auf der Website des VBE Einkommensrunde 2025 – Bund und Kommunen: Forderungen beschlossen!