Kommentar: Integration ist ein Auftrag an alle Startseite Topmeldung
Bildungsgerechtigkeit Deutschklasse Eigenverantwortung Interkulturelle Kompetenz Ukraine

Einführung schulartunabhängiger Deutschklassen in den Jahrgangsstufen 5 und 6

Das Kultusministerium hat das Konzept vorgelegt für neu nach Bayern zugewanderte Schülerinnen und Schüler mit noch nicht ausreichenden Deutschkenntnissen, das ab dem Schuljahr 2024/25 in Kraft treten soll.

Hintergrund: Das Kultusministerium hatte im Rahmen der PISA-Offensive angekündigt, „Schulartübergreifende Deutschklassen für schulische Erstintegration“ einzuführen. Nun wurde ein Konzept mit den Details vorgelegt:
» Rahmenkonzept "Schulartunabhängige Deutschklassen der Jahrgangsstufen 5 und 6 an Mittelschulen, Realschulen, Wirtschaftsschulen und Gymnasien ab dem Schuljahr 2024/2025"


Dazu ein Kommentar von Sabine Bösl, Leiterin der Abteilung Schul- und Bildungspolitik im BLLV:

Kindern und Jugendlichen mit Flucht- und Migrationsgeschichte eine erfolgreiche schulische Integration zu ermöglichen, ist eine der zentralen bildungspolitischen Herausforderungen unserer Zeit. Diese Aufgabe kann nur gelingen, wenn sich alle Schularten solidarisch daran beteiligen. Dies befürwortet der BLLV.

Mit den schulartunabhängigen Deutschklassen der Jahrgangsstufen 5 und 6 schaffen wir in Bayern ein neues Instrument der schulischen Erstintegration, in dem die weiterführenden Schularten gemeinsam neu zugezogenen Kindern aus unterschiedlichen Herkunftsländern ein schulisches Ankommen ermöglichen. Die bisherigen Brückenklassen werden in das neue Modell überführt. Hierfür schulartunabhängige Deutschklassen einzurichten, ist ein guter Weg. Im BLLV werden wir dieses Konzept genau verfolgen und Erfahrungen auswerten.

Schulische Eigenverantwortung essenziell

Die im Kontext der Ukrainebeschulung auf Ebene der Schulamtsbezirke eingerichteten Steuerungsgruppen sollen weiterhin dafür Sorge tragen, dass die neu nach Bayern zugezogenen Schülerinnen und Schüler mit Sprachförderbedarf im Alter der Jahrgangsstufen 5 und 6 in die vor Ort vorhandenen Angebote aufgenommen werden. Eine ausgewogene Verteilung ist wichtig. Bei den Schulämtern liegt die Federführung. Dies befürworten wir. Die Schulämter müssen für ihre zusätzlichen Aufgaben entsprechend entlastet werden.

Bei der Personalversorgung ist es wichtig, dass sich die Schulen der einzelnen Schularten im Rahmen des vorhandenen Personals bei der Beschulung wechselseitig unterstützen. Auf eine gleichmäßige Auslastung der personellen und räumlichen Ressourcen ist zu achten. Dass die konkrete pädagogische Gestaltung des Unterrichts im Rahmen der schulischen Eigenverantwortung erfolgen soll, begrüßen wir als BLLV.

Gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Die schulartunabhängigen Deutschklassen sind konzeptionell auf ein Schuljahr angelegt. Spätestens nach zwei Schulbesuchsjahren soll der Übergang in eine Regelklasse erfolgen. Es braucht viel Flexibilität bei der Verweildauer. Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichem Sprachförderbedarf lernen in ihrem individuellen Tempo.

Das neue Konzept benötigt eine ausreichende Personalausstattung, zusätzliche Unterstützungssysteme durch multiprofessionelle Teams und bedarfsgerechte Rahmenbedingungen, die es erlauben, Schülerinnen und Schüler bestmöglich zu fördern und nachhaltige Qualität zu gewährleisten. Sprache ist der Schlüssel für gelingende Integration und Bildungserfolg. Alle müssen sich an dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe beteiligen.

Die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Sprachförderbedarf ist eine wichtige Aufgabe in unserer Gesellschaft und in unseren Schulen – unabhängig von der Schulart.