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BLLV fordert Änderungen beim Integrationsgesetz

Präsidentin Fleischmann fordert Nachbesserungen beim Gesetzentwurf der Staatsregierung im Bildungsbereich

Pressemitteilung - Das geplante Integrationsgesetz der Bayerischen Staatsregierung stößt im BLLV auf scharfe Kritik. „Diesen Gesetzentwurf können wir nicht mittragen. Gründe sind insbesondere der teilweise abschreckende Ton, die geplanten Einschränkungen bei der Schulpflicht und der Haushaltsvorbehalt für viele Fördermaßnahmen“, erklärte die Präsidentin des BLLV, Simone Fleischmann, anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Landtag. Seine Kritik hatte der BLLV bereits bei der Verbandsanhörung vorgebracht.„Wir begrüßen grundsätzlich die Erstellung eines Gesetzes zur Integration in Bayern. Es ist richtig, dass Bildung als der Schlüssel zur Integration benannt wird. Den Duktus des Gesetzentwurfs der Staatsregierung lehnen wir aber ab“, erklärte Fleischmann. Es ist richtig zu fördern und zu fordern. Aber manche Formulierungen erwecken einen abschreckenden Eindruck.“ Vor allem die angedrohten Sanktionen bei fehlender Integrationsbereitschaft seien geeignet, Vorbehalte und Vorurteile zu verstärken. Dies sei mit gegenseitiger Toleranz und Rücksichtnahme nicht vereinbar seien, betonte Fleischmann. „Wir fordern deshalb deutliche Änderungen des Gesetzentwurfs.“ Der Landtag sei jetzt aufgefordert, die Änderungen bei seinen Beratungen zum Gesetz vorzunehmen. Der BLLV werde das weitere Verfahren sehr genau beobachten. „Das Integrationsgesetz muss dazu beitragen, ein gelingendes Miteinander zu befördern. Die Schulen, an denen Integration bereits täglich gelebt wird, brauchen jede mögliche Unterstützung.“  

 

Der BLLV fordert vor allem folgende Nachbesserungen:

  • Keine Einschränkung der Schulpflicht für Flüchtlinge
  • Zusätzliche Angebote für Flüchtlinge - wer die Teilnahme an Integrationsmaßnahmen fordert, muss diese auch anbieten
  • Rücknahme des Haushaltsvorbehalts - bislang stehen Integrationsmaßnahmen wie Sprachkurse unter Vorbehalt
  • Definition eines klar definierten Rechtsanspruchs

 

Andrea Schwarz, BLLV-Pressereferentin M.A. Tel: 089/ 72 100 129, presse (at) bllv.de



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