Finanz- und Heimatschutzminister Albert Füracker und der Vorsitzende des Bayerischen Beamtenbunds (BBB), Rainer Nachtigall, haben heute ihr gemeinsames Programm „Nein zur Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst“ vorgestellt und eine entsprechende Grundsatzerklärung unterzeichnet. Damit stellen sie sich klar gegen jede Form von physischer oder psychischer Gewalt, die zum Beispiel Polizistinnen und Polizisten in ihrem Arbeitsalltag erleben, genauso aber auch Mitarbeitende von Rettungsdiensten, Ämtern und Behörden oder Lehrkräfte an Schulen.
Drei neue Schulungsmodelle für Vorgesetzte, Mitarbeiter und „kollegiale Soforthelfer“
Das Gewaltschutzprogramm wurde innerhalb des letzten Jahres in einer Arbeitsgruppe von Innenministerium, Finanzministerium, Bayerischem Beamtenbund und weiteren Experten erarbeitet. Es enthält neben den bisherigen Maßnahmen zum Mitarbeiterschutz einige wichtige Neuerungen – etwa die Erweiterung des Gewaltbegriffs auch auf verbale und psychische Gewalt. Das neue Programm basiert laut Minister Füracker auf den drei Säulen Prävention, Intervention und Nachsorge und hat zum Ziel, die rund 300.000 Beschäftigen und ihre Führungskräfte für das Thema zu sensibilisieren und ihnen ganz konkrete Hilfs- und Schulungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Außerdem soll damit das klare Signal in Richtung Gesellschaft gesendet werden, dass Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst nicht hinnehmbar ist und Konsequenzen hat: „Wir schauen nicht tatenlos zu, wenn Gewalt gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst verübt wird – wir handeln konsequent. Der Trend zu mehr Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst ist klar ersichtlich. Jeder Fall ist einer zu viel“, so Albert Füracker.
Neu sind vor allem drei verschiedene Schulungsmodelle für Vorgesetzte, Mitarbeiter und „kollegiale Soforthelfer“, die aus der direkten Umgebung des oder der Betroffenen kommen und erste emotionale Unterstützung bieten. „Jeder soll in der Lage sein, Grenzüberschreitungen bestmöglich und ohne Schaden zu bewältigen – als Einzelperson, als Vorgesetzte und Vorgesetzter und als Kollegin oder Kollege“, bekräftigte Rainer Nachtigall, Vorsitzender des BBB. Wichtig und hilfreich – auch aus Sicht des BLLV - ist eine rechtliche Neuerung: In Zukunft bietet der Freistaat betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an, an ihrer Stelle Schmerzensgeldansprüche vor Gericht einzuklagen, damit sie zu ihrem Recht kommen, ohne die zusätzliche Belastung durch ein Gerichtsverfahren auf sich nehmen zu müssen.
Nitschke: "Es ist gut und richtig, dass der bayerische Staat hier seiner Fürsorgepflicht nachkommt"
Gerd Nitschke, erster Vizepräsident des BLLV und stellvertretender BBB-Vorsitzender, begrüßt das neue Schutzprogramm ausdrücklich: „Es ist gut und richtig, dass der bayerische Staat hier seiner Fürsorgepflicht nachkommt und seine Beschäftigten nicht alleine lässt. Denn bei solch einschneidenden Erfahrungen wie die von Gewalt im Berufsalltag ist schnelle und wirksame Hilfe nötig.“ Der BLLV hat schon wiederholt darauf hingewiesen, dass auch Lehrkräfte an bayerischen Schulen immer öfter Beschimpfungen, Beleidigungen, tätlichen Angriffe oder Verunglimpfungen im Netz ausgesetzt sind. Hier handelt es sich keineswegs um Einzelfälle, sondern um eine jedes Jahr steigende Zahl an Betroffenen.
Daher forderte der BLLV bereits im vergangenen Jahr mit einer Resolution öffentliche Statistiken zur Gewalt gegen Lehrkräfte sowie eine Verschärfung des Strafgesetzbuches. Außerdem tritt der Verband dafür ein, dass Verwaltung und Politik das Problem nicht länger ignorieren und den Diskurs darüber tabuisieren. „Vorgesetzte und Verwaltung müssen das schulische Personal bestmöglich schützen und unterstützen“, so Gerd Nitschke. Auch die Prävention von Gewalt an Schulen ist aus Sicht des BLLV ein wichtiger Aspekt. Eine intakte Lehrer-Schüler-Beziehung und der respektvolle und wertschätzende Umgang miteinander sind ein wirksamer Schutz. Aber ebenso müsse es auch Fortbildungen und Schulungen von Lehrkräften geben zum Umgang mit heterogenen Schulkassen und zum Verhalten in Konfliktsituationen.
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