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Vorsicht vor irreführenden Angeboten bei Schul-Webseiten Startseite
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Barrierefreiheit im Netz als Abo-Falle

Viele Schulen werden derzeit angeschrieben, sie müssten bis zum 28. Juni ihre Webseiten barrierefrei gestalten. Hier ist Vorsicht geboten, denn damit versuchen die Absender meist überteuerte Aufträge für Webseitendienstleitungen zu verkaufen.

Ein aktueller Service von Andreas Rewitzer, Leiter der Abteilung Rechtsschutz im BLLV, und Felix Behl, Leiter des Referats Digitalisierung im BLLV

Derzeit erhalten Schulen E-Mails von findigen Unternehmensberatungen und/oder Webanbietern. Darin weisen diese darauf hin, dass laut gesetzlicher Vorgaben alle öffentlichen Schulen ihre Websiten bis spätestens 28. Juni diesen Jahres barrierefrei gestalten müssten. Das bedeute, so wird erläutert, dass sie für Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt nutzbar sein müssen.

Die Schulen werden aufgefordert, ihre Webseiten dahingehend zu überprüfen und – falls nötig – anzupassen. Laut den Schreiben umfasse eine barrierefreie Webseite gute Lesbarkeit und Kontraste, die Möglichkeit zur Nutzung per Tastatur oder Screenreader, Alternativtexte für Bilder sowie eine Erklärung zur Barrierefreiheit.

Vorsicht vor irreführenden Angeboten

Damit versuchen die Absender oft überteuerte Aufträge für Webseitendienstleitungen an Land zu ziehen. Damit Schulen nicht in Abo-Fallen tappen, weist die Rechtsabteilung auf Folgendes hin:

Die Verpflichtung zu barrierenfreien Webseiten betrifft nur die Privatwirtschaft. Für öffentliche Schulen gilt diese Regelung nicht. Erstens handelt es sich bei ihnen nicht um Unternehmen. Zweitens greift für staatliche Schulen § 9 Absatz 3 Satz 1 der Bayerische Digitalverordnung (BayDiV). Daraus geht hervor, dass Schulen das oben genannte Verfahren lediglich empfohlen wird. Es handelt sich also mitnichten um eine Verpflichtung (Quelle: www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayDiV-9)

Wir empfehlen Schulen, mit diesen Firmen keinen telefonischen Kontakt aufzunehmen und keine E-Mails zu beantworten. Natürlich unterstützen wir als Verband das Anliegen Barrierefreiheit. Mit den oben genannten E-Mails sollen aber wohl eher durch Panikmache teure – und im vorliegenden Fall – unnötige Dienstleistungen verkauft werden.

Weitere Infos zum Thema Barrierefreiheit finden sich auf der Webseite der Bundesfachstelle: https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de (externer Link)