Tauschbörse für Gymnasiallehrer

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

Bayern ist groß. So groß, dass die Seminar- oder Einsatzschule, oder gar die Schule mit der Planstelle sehr weit entfernt sein kann.

Geben Sie hier ein Tauschgesuch auf, lassen Sie sich Tauschangebote anzeigen: Vielleicht finden Sie ja einen Tauschpartner oder eine Tauschpartnerin.

Ich hoffe, Sie finden einen Tauschpartner!

Ihr Roland Kirschner, Leiter der Fachgruppe Gymnasium

P.S.: Bitte beachten Sie: Die Tauschbörse wird unserer Erfahrung nach von relativ wenigen Personen genutzt. Die Wahrscheinlichkeit, dass es genau für Ihre Stellenart (Seminarschule/Einsatzschule/Vollzeit bzw. Teilzeit nach 2. Examen) und Ihrer Fächerkombination eine:n geeignete:n Tauschpartner:in gibt, ist leider nicht sehr hoch.

Ein Tipp zur Suche: Geben Sie nur Ihre Schulart, die Art der Stelle und die Fächerkombination an und keine Orte oder Postleitzahlen.

Falls Sie - was ich in Ihrer Situation gut verstehen kann - zweifeln, ob die Tauschbörse auch funktioniert, suchen Sie nach Ihrem  eigenen Gesuch. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Gesuch erst per Mail bestätigen müssen (Link in Bestätigungsmail aufrufen), damit es angezeigt werden kann.

Falls das Mail mit dem Link zur Bestätigung nicht zugestellt wird, prüfen Sie bitte Ihren Spamfilter. Insbesondere bei Adressen von Google bzw. web.de kommt es derzeit gehuft vor, dass unsere Mails abgewiesen werden. Falls dies bei Ihnen der Fall sein sollte, schicken Sie mir bitte eine Nachricht an webmaster@bllv.de. In der Regel aktiviere ich dann Ihr Gesuch innerhalb von 24 h.

Wie kann ich tauschen?

Unter folgenden Voraussetzungen wird vom Kultusminsiterium ein Tauschgesuch geprüft:

  • Ein geeigneter Tauschpartner steht zur Verfügung, d.h. bei Referendaren muss der Tauschpartner die gleiche Fächerverbindung haben.
  • Bei Stellen nach dem 2. Examen muss die Fächerverbindung und der unterrichtete Stundenumfang (Vollzeit/Teilzeit) gleich sein. Die Qualität der Stelle (Planstelle/Supervertrag) spielt dagegen keine Rolle.
  • Mobile Reserven können jedoch nur mit festen Stellen den Ort tauschen, wenn diese auch den Status als Mobile Reserve übernehmen.

Über den Dienstweg wird ein schriftliches Gesuch, mit dem beide Tauschpartner durch ihre Unterschrift ihr Einverständnis mit dem Tausch bestätigen, beim zuständigen Personalmitarbeiter im Staatsministerium eingereicht.