Folgende Bedingungen für eine Förderung durch das betreute Frühstück müssen gegeben sein:
- Förderung für Kinder im Grundschulalter, (an Grund und Förderschulen - in Ausnahmefällen an gemischten Grund- und Mittelschulen auch für die unteren Jahrgänge der Mittelschulen)
- Förderung in folgenden Städten und Landkreisen Bayerns siehe PDF-Liste.
- Die Trägerschaft vor Ort übernimmt ein rechtsfähiger Träger z.B. Förderverein, Sachaufwandsträger der Schule oder Träger der freien Wohlfahrtspflege
- Die Betreuung erfolgt durch Ehrenamtliche, die eine Aufwandsentschädigung in Höhe von max. 3000 € jährlich erhalten.
- Das Frühstück wird an allen Unterrichtstagen vor Unterrichtsbeginn angeboten
- Mindestteilnehmerzahl 20
- Die Räumlichkeiten müssen sich zur Durchführung und organisatorischen Vor- und Nachbereitung des Frühstücks eignen. Die Nutzung der Räume – einschließlich der Betriebskosten – sind im Einvernehmen mit dem Sachaufwandsträger der Schule zu regeln.
Durch den Freistaat Bayern geförderte Regionen 2020/21
Oberpfalz
Amberg - Stadt
Regensburg - Stadt
Weiden - Stadt
Landkreis Tirschenreuth
Oberfranken
Bamberg - Stadt
Bayreuth - Stadt
Coburg - Stadt und Landkreis
Hof - Stadt und Landkreis
Aschaffenburg - Stand und Landkreis
Landkreis Kronach
Landkreis Kulmbach
Landkreis Lichtenfels
Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge
Oberbayern
Landeshauptstadt München
Ingolstadt - Stadt
Rosenheim - Stadt
Garmisch-Partenkirchen
Mühldorf am Inn
Niederbayern
Landshut - Stadt
Passau - Stadt
Straubing - Stadt
Schwaben
Kaufbeuren - Stadt
Kempten - Stadt
Memmingen - Stadt