Folgende Bedingungen für eine Förderung durch das betreute Frühstück müssen gegeben sein:

  • Förderung für Kinder im Grundschulalter, (an Grund und Förderschulen - in Ausnahmefällen an gemischten Grund- und Mittelschulen auch für die unteren Jahrgänge der Mittelschulen)
  • Förderung in folgenden Städten und Landkreisen Bayerns siehe PDF-Liste.
  • Die Trägerschaft vor Ort übernimmt ein rechtsfähiger Träger z.B. Förderverein, Sachaufwandsträger der Schule oder Träger der freien Wohlfahrtspflege
  • Die Betreuung erfolgt durch Ehrenamtliche, die eine Aufwandsentschädigung in Höhe von max. 3000 € jährlich erhalten.
  • Das Frühstück wird an allen Unterrichtstagen vor Unterrichtsbeginn angeboten
  • Mindestteilnehmerzahl 20
  • Die Räumlichkeiten müssen sich zur Durchführung und organisatorischen Vor- und Nachbereitung des Frühstücks eignen. Die Nutzung der Räume – einschließlich der Betriebskosten – sind im Einvernehmen mit dem Sachaufwandsträger der Schule zu regeln.
Durch den Freistaat Bayern geförderte Regionen 2020/21

Oberpfalz

Amberg - Stadt
Regensburg  - Stadt
Weiden - Stadt
Landkreis Tirschenreuth

Oberfranken

Bamberg - Stadt
Bayreuth - Stadt
Coburg - Stadt und Landkreis
Hof - Stadt und Landkreis
Aschaffenburg - Stand und Landkreis
Landkreis Kronach
Landkreis Kulmbach
Landkreis Lichtenfels
Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge

Oberbayern

Landeshauptstadt München
Ingolstadt - Stadt
Rosenheim - Stadt
Garmisch-Partenkirchen
Mühldorf am Inn

Niederbayern

Landshut - Stadt
Passau - Stadt
Straubing - Stadt

Schwaben

Kaufbeuren - Stadt
Kempten - Stadt
Memmingen - Stadt