Anrechnungsstunden bei Mehrhäusigkeit für Fachlehrkräfte Aufwertung der Arbeitsbedingungen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
es ist ein weiterer Erfolg des Präsidiums und der Landesfachgruppen Ihres BLLV:
Alle Fachlehrkräfte, die an mehr als zwei Schulstandorten unterrichten und bisher noch nicht berücksichtigt wurden, sollen bereits ab dem Schulhalbjahr 2020/21 eine zusätzliche Anrechnungsstunde erhalten (siehe KMS III.3-BP7004.0/93/2 vom 03.02.2021).
Es ist vorgesehen, die Gewährung dieser Anrechnungsstunden im kommenden Schuljahr von Schuljahresbeginn an fortzuführen.
Dimitri Telent | Leiter der Landesfachgruppe Fachlehrer musisch-technisch