Problem: Für den Eingang von Schreiben bei dem Empfänger (egal, ob Privatpersonen, Dienstherr, Arbeitgeber, Behörden o.ä.) liegt die Beweislast beim Absender
Zwei Dinge müssen ggfs. bewiesen werden:
1. Das behauptete Schriftstück befindet sich in dem zugestellten Umschlag
2. Der Umschlag wurde wirksam in den Empfangsbereich des Empfängers zugestellt
Die sicherste Zustellmöglichkeit ist die…