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Interview mit Gerd Nitschke und Hans Rottbauer Lehrkräftemangel
Personalrat

"Wir sind da, wenn es brennt"

Dieses Jahr ist ein Super-Wahljahr. Wir wählen im September nicht nur einen neuen Bundestag. Vom 22. bis 24. Juni 2021 finden in Bayern die Personalratswahlen statt. Auch Kolleginnen und Kollegen über 60 Jahre sind dazu aufgerufen, ihre Stimmen abzugeben.

Alle Beschäftigten im Schuldienst sind dazu aufgerufen, ihre Stimmen für den Örtlichen Personalrat (ÖPR), den Bezirkspersonalrat (BPR) an der Bezirksregierung und den Hauptpersonalrat (HPR) am Kultusministerium abzugeben – auch Kolleginnen und Kollegen über 60 Jahre sind dazu aufgerufen. Warum gerade sie von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen sollten, darüber haben wir mit BLLV-Vizepräsident Gerd Nitschke und Hans Rottbauer, Leiter der Abteilung Dienstrecht und Besoldung im BLLV, gesprochen. Hans Rottbauer (oben links) ist ÖPR-Vorsitzender und BPR-Mitglied, Gerd Nitschke (oben rechts) ist Vorsitzender des Hauptpersonalrats. Beide kandidieren bei den bevorstehenden Personalrats wahlen für den HPR.

Warum gibt es eigentlich Personalräte?
Gerd Nitschke: Damit sich Betroffene bei beamtenrechtlichen oder sozialen Schwierigkeiten vertrauensvoll an jemanden wenden können. Es geht um das Wohl der Beschäftigten.

Sind Personalräte die Feuerwehrmänner des Schuldienstes? Oder warum wirbt der BLLV mit einem Feuerlöscher auf seinen Plakaten für die Personalratswahlen?
Hans Rottbauer: Der Personalrat kommt tatsächlich immer dann zum Tragen, wenn es irgendwelche Probleme gibt, bei denen die Kolleginnen und Kollegen Beistand brauchen, zum Beispiel gegenüber der vorgesetzten Dienstbehörde. Sozusagen ist der Personalrat buchstäblich in „brenzligen“ Fällen für Lehrkräfte und Verwaltungsangestellte da. Aber nicht nur. Zu den Aufgaben eines Personalrats gehören auch Beförderungen und Versetzungen. Bei beidem wird der Personalrat gefragt. Er muss auch sein Einverständnis zu jeder Beförderung und jeder Versetzung aussprechen.

Nitschke: Ich würde die Aufgaben noch weiter fassen: Bei allem, was den Beschäftigten betrifft, sind wir mit dabei. So auch zum Beispiel bei den Beurteilungsrichtlinien. Hier ist der Hauptpersonalrat gefragt, weil diese Richtlinien alle Lehrkräfte im Freistaat betreffen. In der Corona-Pandemie haben wir vom HPR nun durchgesetzt, dass im Distanzunterricht keine Unterrichtsbesuche stattfinden können. Ich denke, momentan haben wir an den Schulen wirklich brisantere Themen, als uns um die Beurteilung zu kümmern.

Wer aktiv im Schuldienst ist, darf zur Wahl gehen. Aber wer kurz vor der Pensionierung steht, den interessiert doch die Personalratswahl nicht mehr. Warum sollten unsere Leserinnen und Leser trotzdem ihre Stimme abgeben?
Rottbauer: Die Personalvertretung ist auch für Kolleginnen und Kollegen über 60 Jahre sehr wichtig. Das zeigt sich gerade in der Pandemie. Für sie ist das Coronavirus sehr gefährlich. Gerade ihnen steht es zu, dass sie den besonderen Schutz des Dienstherrn bekommen. Wenn ich also zur Risikogruppe gehöre, kann ich verlangen, vom Präsenzunterricht befreit zu werden. Aber auch die Einführung des Distanzunterrichts und die Digitalisierung macht vielen lebensälteren Kolleginnen und Kollegen zu schaffen. Das ist für viele eine große Herausforderung. All‘ das sind Fragen und Probleme, weshalb sich die lebensälteren Kolleginnen und Kollegen derzeit an den Personalrat und den BLLV wenden.

Nitschke: Man kann sagen: So lange ich nicht pensioniert bin, ist der Personalrat wichtig. Nehmen wir die Notmaßnahmen, die das Kultusministerium vergangenes Jahr verhängt hat. Dabei gab es ganz viele Kolleginnen und Kollegen, die eigentlich mit 64 Jahren in den Ruhestand gehen wollten und nun aufgrund der Notmaßnahmen ein Jahr länger arbeiten müssen. Aber auch in einem Jahr ohne Notmaßnahmen kann der Personalrat für mich wichtig werden, zum Beispiel, weil es bei der Pensionierung selbst zu Problemen gekommen ist, sodass der Personalrat einschreiten muss. Und selbst in der Pensionierung kann der Personalrat noch wichtig werden. Denken wir an die Kolleginnen und Kollegen, die im Ruhestand noch an einer Schule aushelfen. Da müssen wir auch schauen, dass die Kollegen nicht umsonst arbeiten, weil sie die Hinzuverdienstgrenze überschreiten. Sie alle können sich jederzeit an den Personalrat wenden – und genauso an den BLLV, wenn sie Mitglied sind.

Wenn ich aber Probleme mit einem Schulrat oder mit meinem Schulleiter habe: Kann ich mich dann auch an den Personalrat wenden?
Rottbauer: Natürlich. Auch da kann man sich an den Personalrat wenden, beraten und unterstützen lassen. Wobei man sagen muss, der Schulleiter oder der Schulrat hat ebenfalls die Möglichkeit, sich in dieser Angelegenheit an den Personalrat zu wenden. Der Personalrat ist ja die Vertretung aller Beschäftigten.

Und genau deshalb kritisieren manche Lehrkräfte, dass sogar Schulleiter selbst Personalräte werden können. Da hat man doch als Lehrkraft keine Chance.
Nitschke: Diese Kritik hören wir öfter. Wir haben das deshalb rechtlich abklären lassen. Es wurde bestätigt, dass auch Schulleiter einer Grund-, Mittel- und Förderschule in einen Personalrat gewählt werden dürfen, da auch die Schulleitungen eine Standesvertretung haben müssen. Das wären die rechtlichen Grundlagen. Rein moralisch sehe ich das noch etwas anders. Der Personalrat ist ein Gremium. Ich darf mich an jeden Personalrat wenden. Wenn mir der Personalrat nicht passt, weil er Schulleiter ist, wende ich mich mit meinem Problem an einen anderen Personalrat. Ich kann ja wählen, an wen ich mich wende – und jeder Personalrat ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Es muss auch niemand Repressalien fürchten. Jeder kann damit rechnen, Gehör zu finden – und in der Regel auch Hilfe. Außerdem darf man nicht vergessen: Der Wähler kann wählen, wer im Personalrat sitzen soll. Wenn auf der Liste Schulleitungen stehen, die ich nicht im Gremium haben möchte, dann kann ich meine Stimmen anderen Kandidaten geben, zum Beispiel allen Fachlehrern auf der BLLV-Liste. Erstaunlicherweise ist es trotz aller Kritik oft so, dass gerade die Schulleiter auf einer Liste nach oben gewählt werden, vor allem, wenn es Sympathieträger sind, die fair mit ihren Kolleginnen und Kollegen umgehen.

Welche Themen behandeln BPR und ÖPR?
Nitschke: Auf Bezirkspersonalratsebene geht es viel um Beförderungen und Versetzungen. Da ist der Personalrat das Kontrollorgan. Die Frage lautet sozusagen: Läuft alles nach Recht und Gesetz? Das ist für die Kolleginnen und Kollegen sehr wichtig. Sie können sich jederzeit an uns wenden. Wir kontrollieren die Vorgänge und geben eine rechtssichere Auskunft. Wenn etwas nicht passen würde, würden wir mit der Regierung verhandeln und sie auf Fehler hinweisen. Beim Großteil der Fälle gibt es keine Beanstandungen. Wenn wir auf die Ebene des ÖPR gehen, sind wir direkt dran an den Kolleginnen und Kollegen. Wenn zum Beispiel eine Kollegin nach der Elternzeit wieder einsteigen will und gerne an die oder jene Schule möchte, versuchen wir ihr zu helfen, damit sie Familie und Beruf gut vereinbaren kann. Das deckt sich mit der Personalratsaufgabe „zum Wohle für die Beschäftigten“: Wenn die Kollegin an der richtigen Schule ist, geht es ihr gut, ihrer Familie und auch ihren Schülern. Das ist im Sinne aller Beteiligten und das ist unsere Aufgabe.

Wenn nun zwei Kolleginnen an dieselbe Schule möchten, kann ich ja nicht beide unterstützen.
Nitschke: Das ist nun der Unterschied zwischen Personalrat und BLLV. Der Personalrat ist für alle Beschäftigten zuständig, das heißt, er ist keine Einzelvertretung. Er schaut, dass er Verordnungen und Recht umsetzt, alle kultusministeriellen Schreiben und so weiter. Das bedeutet im konkreten Fall: Bei einer Versetzung wird kontrolliert, welche sozialen Kriterien für eine Versetzung der Kolleginnen sprechen. Sind sie verheiratet? Haben sie zwei oder drei Kinder? Da ist eine ledige und kinderlose Kollegin natürlich einer verheirateten zweifachen Mutter unterlegen. Der BLLV hingegen ist eine Einzelvertretung: Hier wendet sich das BLLV-Mitglied an uns und wir schauen, was wir für dieses Mitglied erreichen können. Zum Beispiel wenden sich Mitglieder mit dieser Frage an uns: „Ich bin hier nicht befördert worden. Warum nicht?“ Dann sehen wir uns als BLLV den Fall genauer an, reichen eine Konkurrentenklage ein und gehen für das Mitglied auch vor Gericht, wenn es sein muss. Die ersten Schritte sind natürlich auch hier Gespräche und Schreiben, um die Situation zu klären. Aber im Notfall muss man auch weitere Schritte gehen und bis zur höchsten Instanz gehen. Als BLLV können wir das für unsere Mitglieder. Als Personalrat nicht.

Rottbauer: Deshalb gibt es auch keine Erfolgsgarantie oder vollmundige Versprechen beim Personalrat, weil wir das Wohl aller Kolleginnen und Kollegen im Auge behalten müssen.

Bei den Personalratswahlen stellen alle Lehrerverbände eigene Listen auf. Warum? Wenn es doch um das Wohl aller geht, kann es doch eigentlich egal sein, wer im Personalrat sitzt und von welchem Verband.
Nitschke: Dafür muss ich etwas ausholen: Wir setzen auf unsere Liste Kandidaten, die Sympathieträger sind, die kompetent sind, die ein großes Fachwissen für die Arbeit als Personalrat mitbringen. Denn auch das muss ich sagen: All mein Wissen, dass ich für die Personalratswahl brauche, habe ich durch den BLLV erworben, nicht vom Personalrat als Gremium selbst oder gar vom Staat, sondern allein durch die Expertise des BLLV. Nur dadurch kann ich meine Arbeit machen, nur dadurch kann ich mitreden, was Beförderung an geht, welche Reihenfolge bei der Versetzung eine Rolle spielt und so weiter. Sozusagen wählen die Beschäftigten bei den Personalratswahlen die Experten eines Verbandes. Wenn die Beschäftigten ihr Kreuz beim BLLV machen, wählen sie die Experten des BLLV. Wir achten bei der Erstellung der Listen auch darauf, dass die Experten aus verschiedenen Fachbereichen kommen, zum Beispiel Fachlehrer, Förderlehrer, Lehrer an Grund- oder Mittelschule, Schulpsychologen, Rektoren, Verwaltungsangestellte und so weiter. Das ist uns deshalb wichtig, weil wir als Verband alle Professionen vertreten und dies soll sich auch in den Wahllisten widerspiegeln.

Rottbauer: Ein anderer Aspekt bei den Personalratswahlen ist natürlich, dass die Politik und die Verwaltung sehr genau beobachten, wie die einzelnen Verbände bei den Personalratswahlen abschneiden. Die Wahlen sind sozusagen ein Gradmesser für das politische Gewicht eines Verbandes und auch für die Positionen und Forderungen, für die der Verband eintritt.

Aber der Personalrat setzt sich dafür ein, dass Gesetze eingehalten werden. Er trifft ja keine politischen Entscheidungen. Warum spielt die inhaltliche Ausrichtung des Verbandes dann eine Rolle?
Nitschke: Das ist richtig. Wir als Personalrat beschließen nichts. Die Politik beschließt und das Kultusministerium setzt um. Der Personalrat kontrolliert. Die politische Arbeit hingegen macht der BLLV: Er bemüht sich zum Beispiel, dass die Politik mehr Beförderungsämter für die Lehrkräfte an Grund,- Mittel- und Förderschulen zur Verfügung stellt, dass sich die Situation bei den Förderlehrern und Fachlehrern verbessert, dass weitere Stellen für die Verwaltungsangestellten kommen – all das versuchen wir durch unsere politische Arbeit für die Beschäftigen im Schuldienst zu erreichen. Der Personalrat spielt erst bei der Umsetzung eine Rolle.

Könnten Sie das an Beispielen aufzeigen?
Nitschke: Wir führen auf Personalratsebene gerade Gespräche darüber, wie die Kriterien bei den Beförderungsämtern aussehen, wer welche Beförderungsämter bekommen sollte und wie die zusätzlichen Stellen für Verwaltungsangestellte auf die verschiedenen Schularten aufgeteilt werden könnten. Das Besondere: Als Vizepräsident des BLLV und zugleich HPR-Vorsitzender ergeben sich Synergieeffekte. Simone Fleischmann als BLLV-Präsidentin und ich in meiner Rolle als Vorsitzender des Hauptpersonalrats arbeiten sehr gut zusammen. Wir tauschen uns aus, spielen uns gegenseitig die Bälle zu und jeder versucht in seinem Aufgabenbereich – Simone Fleischmann als BLLV-Präsidentin und ich als HPR-Vorsitzender – Verbesserungen für die Kolleginnen und Kollegen zu erreichen. Aber wie gesagt: Der BLLV arbeitet politisch, wobei die Politik entscheidet. Ich als HPR-Vorsitzender entscheide auch nicht alleine über Umsetzungen. Der HPR ist ein großes Gremium, dessen Beschlüsse ich als Vorsitzender nach außen hin vertrete. Umso wichtiger, dass hier auch der BLLV stark vertreten ist.

Wie fällt Ihre Bilanz der letzten fünf Jahre aus? Sind Sie mit den erreichten Zielen zufrieden?
Nitschke: Ich habe mir für das Gespräch heute die Bilanz des BLLV herausgesucht, die wir vor der letzten Personalratswahl erstellt haben: Da waren wir bei 20.000 durchgesetzten Beförderungsämtern. Jetzt sind wir bei etwa 30.000. Das sind ganze 10.000 mehr innerhalb von fünf Jahren. Das ist ein großer Erfolg. Wir bekommen jedes Jahr etwa 1.000 neue Lehrkräfte hinzu, auch das ist im Landeshaushalt fest einkalkuliert. Wir kriegen dieses Jahr 175 neue Stellen für die Verwaltungsangestellten – auch da haben wir Verbesserungen erreicht. Gerade die Pensionisten profitieren von den erreichten Verbesserungen bei der Beihilfe. Deshalb lohnt es sich, auch im Ruhestand BLLV-Mitglied zu bleiben.

Die Erfolge des BLLV, vor allem auch Ihrer Abteilung Dienstrecht und Besoldung, lassen sich sehen. Aber wie muss ich mir die Arbeit hinter den Kulissen vorstellen, gerade wenn es um Themen wie Beihilfe geht?
Nitschke: Die Abteilung Dienstrecht und Besoldung arbeitet zum Beispiel eng mit dem Bayerischen Beamtenbund zusammen. Wir nutzen hier Synergieeffekte. Hans Rottbauer und ich sind sowohl beim Bayerischen Beamtenbund (BBB) als auch beim Deutschen Beamtenbund (DBB) in Vorstandsgremien. Beim Thema Beihilfe haben wir beispielsweise in unserer Abteilung über Verbesserungen diskutiert, im Landesvorstand dann eingebracht, der wiederum einen Beschluss gefasst hat. Diesen Beschluss haben wir beim Bayerischen Beamtenbund eingebracht. Der BBB wiederum hat sich auf unsere Initiative hin mit dem Bayerischen Finanzministerium deswegen kurzgeschlossen. Gerade wird berechnet, was die Umsetzung bei der Beihilfe kosten würde. Wenn es demnächst eine Einschätzung des Finanzministeriums geben wird, kommt es hoffentlich zu einem Gesetzgebungsprozess, bei dem letztlich der Landtag entscheiden wird, ob er die Verbesserungen umsetzen will – und alles initiiert vom BLLV.

Sie beide sind im BLLV Experten im Fachbereich Dienstrecht und Besoldung. Sie beschäftigten sich sozusagen sehr viel mit den Themen, mit denen sich auch Personalräte auseinandersetzen müssen. Was waren das für Themen in letzter Zeit?
Rottbauer: Hier gibt es viele Bereiche und Themen, für die wir uns als Abteilung Dienstrecht und als Verband stark machen. Ein Beispiel von vielen: Alles rund um den Ruhestand. Hier berät die Abteilung Dienstrecht und Besoldung – ich wage zu behaupten, dass es in Bayern fast keine Stelle gibt, die kompetenter beraten kann als unsere Abteilung. Wenn es um die Wege in den Ruhestand geht, Altersteilzeitmodelle – bei all diesen Themen ist man bei uns richtig. Im politischen Bereich sind wir natürlich auch unterwegs, wenn es zum Beispiel darum geht, wie unsere Kolleginnen und Kollegen gut durch die Pandemie kommen. Hier haben wir als BLLV viele Forderungen aufgestellt und einige da von kamen auch aus der Abteilung Dienstrecht und Besoldung. Beispiel Maskendiskussion: Hier haben wir uns klar positioniert, dass der Dienstherr so nicht mit seinen Beschäftigten umgehen kann und er für ausreichenden Schutz zu sorgen hat. Wir tragen sozusagen die Anliegen unserer Mitglieder an die Politik heran. Eine sehr intensive Zeit für die Abteilung war Anfang 2020 mit Bekanntgabe der Notmaßnahmen. Wir haben vielen Kolleginnen und Kollegen dabei beraten, wie sie trotz der Notmaßnahmen in ein Teilzeitmodell kommen oder wie sie früher in den Ruhestand eintreten können.

Nitschke: Der BLLV umfasst eine große Spannbreite: Das ganze Leben einer Lehrkraft wird durch die Abteilung Dienstrecht und Besoldung abgedeckt. Für unsere Mitglieder ist es so wertvoll zu wissen, wo sie anrufen können, an wen sie sich wenden dürfen und wo sie welche Informationen – und vor allem kompetente Antworten – bekommen können. An dieser Stelle möchte ich allen unseren ehrenamtlichen Mitarbeitern und Helfern, die hier oft die ersten Ansprechpartner für unsere Mitglieder sind und sehr, sehr viel Expertenwissen mitbringen, einen großen Dank aussprechen. Viele von ihnen führen diese Aufgabe sogar im Ruhestand fort, zum Beispiel Dietmar Schidleja, der nach wie vor in der Abteilung Dienstrecht und Besoldung aktiv ist. Auch Klaus Neumann und Rolf Habermann als ehemalige Abteilungsleiter muss man an dieser Stelle erwähnen. Das sind unsere Urgesteine, die die Abteilung Dienstrecht und Besoldung im BLLV aufgebaut und so stark gemacht haben. Wir haben ihnen und den ganzen Abteilungsmitgliedern viel zu verdanken, da sie in ihrer aktiven Zeit so viel für die Lehrkräfte erreicht haben. Wir führen diese Arbeit fort. Dabei sind wir nicht nur gut aufgestellt bei den Beratungen, die wir durchführen. Auch die Klage gegen das Arbeitszeitkonto einer Kollegin aus dem Grundschulbereich arbeiten wir aus. Wie gesagt: Wir fahren immer parallel. Wir schauen als BLLV, wo können wir die Personalräte einbinden, und andererseits, wo liegen Probleme und wie können sie politisch gelöst werden. // Das Gespräch führten Toni Gschrei und Claudia Rothhammer

Der Artikel ist in der 60 ... und mehr #1 2021 erschienen.

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