Wenn Schülerinnen und Schüler sich bei den Demonstrationen für „Fridays for Future“ für den Klimaschutz engagieren, kämpfen sie nicht nur für ihre eigene und die Zukunft aller Menschen, sondern sie beteiligen sich auch aktiv am politischen Diskurs in einer Zeit, die immer wieder Politikverdrossenheit beklagt: „Jegliches politisches Engagement von Schülerinnen und Schülern brauchen wir“, stellt BLLV-Präsidentin Simone Fleischmann daher klar. „Das ist gerade in unserer Demokratie sehr wichtig. Ich finde es klasse, dass sie sich für das Klima von morgen einsetzen. Das ist an der Zeit."
Doch wie sollen und dürfen Lehrerinnen und Lehrer reagieren, wie kann sich Schulleitung positionieren? Mit Blick auf schul- und dienstrechtliche Fragen herrscht dazu an den Schulen einige Unsicherheit, denn die Schulpflicht steht nicht zur Disposition. Einige Schulen agieren kreativ und flexibel, einige verhängen Disziplinarmaßnahmen bis zum Schulverweis. Der Leiter der Abteilung Schul- und Bildungspolitik im BLLV, Dr. Fritz Schäffer, stellte bei einem Treffen mit Organisatoren der Schulstreiks klar: „Es darf nicht sein, dass eine politische Positionierung, die in unserer Demokratie wichtig ist, als kriminelle Handlung stigmatisiert wird.“
Um hierzu Klarheit zu schaffen, stellte Dr. Schäffer eine dringliche Anfrage an das Kultusministerium „ob der Umgang mit den vom Unterricht fernbleibenden Schülerinnen und Schülern im Zuge der ‚Fridays for Future‘-Demonstrationen allein in der Verantwortung der einzelnen Schule und der Schulleitung vor Ort liegt oder sich die Schulleitungen den vorgesetzten Behörden gegenüber rechtfertigen und gegebenenfalls mit Sanktionen rechnen müssen“.
Die Antwort von Ministerialdirektor Herbert Püls im Wortlaut:
Nicht in der Entscheidung der Schulleitungen steht es, Schülerinnen und Schüler für die Teilnahme an den Demonstrationen zu befreien oder die Teilnahme als Schulgang durchzuführen. Es handelt sich um eine politische Kundgebung. Politische Kundgebungen sind im schulischen Bereich nicht erlaubt – egal um welches politische Ziel es geht. Hierzu hat sich Herr Staatsminister bereits zu Beginn der Demonstrationen eindeutig geäußert.
Sofern Schülerinnen und Schüler dem Unterricht jedoch fernbleiben, stehen den Schulen die üblichen vom Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) vorgesehenen Maßnahmen – nämlich Erziehungs- und ggf. Ordnungsmaßnahmen – zur Reaktion auf das unentschuldigte Fernbleiben zur Verfügung. Die Entscheidung, welche Konsequenzen für die Schülerinnen und Schüler wegen des unentschuldigten Fernbleibens vom Unterricht im Einzelfall gezogen werden, liegt ausschließlich im pädagogischen Ermessen der einzelnen Schulen. Das Staatsministerium stärkt seit längerer Zeit in großem Umfang die Eigenverantwortung der Schulen. Eine Weisung des Staatsministeriums an die Schulleiterinnen und Schulleiter, bestimmte konkrete Ordnungsmaßnahmen zu treffen, würde in die Eigenverantwortung der Schulen eingreifen und sie beschneiden und ist daher nicht vorgesehen.
Pädagogisches abwägen statt Rechenschaft ablegen
Damit herrscht nun Rechtssicherheit: Schulleitung und Lehrkräfte haben großen Handlungsspielraum im Umgang mit streikenden Schülern und müssen ihre Entscheide nicht gegenüber vorgesetzten Behörden rechtfertigen. „Der Hinweis auf das ‚pädagogische Ermessen‘ ist mit Blick auf die Hintergründe der Freitags-Demonstrationen und die Tatsache, dass der Klimaschutz als Bildungsziel im LehrplanPLUS verankert ist, von besonderer Bedeutung“, kommentiert Dr. Fritz Schäffer die Reaktion des Kultusministeriums.