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Wissenswertes zur Steuerfreiheit der Corona-Prämien Startseite Topmeldung

Vorziehen der Leistungsprämien nicht sinnvoll

Für 2021 oder 2022 kann nicht erneut eine steuerfreie Corona-Prämie ausgezahlt werden, wenn dies bereits in diesem oder im vergangenen Jahr geschehen ist. Dies wirkt sich auch negativ auf die Corona-Prämie vom Tarifabschluss des TV-L aus.

Seit Beginn der Pandemie hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus die Möglichkeit gehabt, den Beschäftigten eine Corona-Prämie auszubezahlen. Bis zu einer Höhe von 1.500 Euro verbleiben diese seit 1. März 2020 als Sonderzahlungen für besondere Leistungen oder Belastungen in der Corona-Krise für die Beschäftigten steuer- und sozialversicherungsfrei. Bis Ende März 2022 ist noch Zeit, den…

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