„Die Einkommensrunde 2021 war nicht der große Wurf zur Anerkennung der Leistungen der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst“ so der 1. Vizepräsident des BLLV, Gerd Nitschke. „Die Übertragung auf den Beamtenbereich in Bayern war von Ministerpräsident Dr. Söder bzw. Finanzminister Füracker zugesagt. Die Umsetzung ist aber eine Watschn für alle Versorgungsempfänger und Anwärter!“
Der BLLV sieht im Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bezüge 2022 (Beteiligungsverfahren) eine enorme Benachteiligung der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Bayern. Es wäre das erste Mal, dass die Versorgungsempfänger von der Übertragung des Tarifvertrags der Länder (TV-L) abgekoppelt werden. Bisher wurde das Tarifergebnis immer ZEIT- und VOLUMENGLEICH, aber systemkonform auf den Beamtenbereich in Bayern übertragen.
Der BLLV fordert hier eine komplette Auszahlung der „Einmalzahlung“ auch an die Versorgungsempfänger.
Kürzung der Corona-Prämie nicht angezeigt
Des Weiteren waren und sind die Anwärterinnen und Anwärter vor allem in der sehr wichtigen Zeit ihres Referendariats durch die Coronapandemie von den Einschränkungen und Herausforderungen in gleichem Maße betroffen, wie alle anderen Beamtinnen und Beamten auch. Somit ist eine Kürzung der Corona-Prämie nicht angezeigt.
Der BLLV fordert hier für besondere Leistungen in der Corona-Krisenzeit die volle Prämie auch für Anwärter.
Wird zu großem Unmut führen
Gerd Nitschke, der auch stellvertretender Vorsitzender im Bayerischen Beamtenbund (BBB) ist, erklärt: „Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen sind leider nicht mehr mustergültig bzw. führend für die Länderumsetzung und werden wohl zu einer großen Unzufriedenheit bei den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger bzw. Anwärterinnen und Anwärtern führen. Die Spitzenstellung der bayerischen Beamtinnen und Beamten sowie der Versorgungsempfänger/-innen wird damit nicht mehr weiter gefestigt.“
>> Stellungnahme des BLLV (PDF-Download)
-> "Bericht aus der Kabinettsitzung" (PDF-Download)