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LEITFADEN Aussagegenehmigung
Verschwiegenheitspflicht

Verschwiegenheitspflicht und Aussagegenehmigung

Verbeamtete und auch angestellte Lehrkräfte sind dazu verpflichtet, über dienstliche Angelegenheiten zu schweigen, auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses. Wie weit genau reicht die Amtsverschwiegenheit im Schulalltag?

Bereiche der Amtsverschwiegenheit

Die Pflicht der Amtsverschwiegenheit erstreckt sich auf alle einer Lehrkraft im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Sachverhalte; besonders betrifft das:

  • Interna über die Situation an der Schule
     
  • alle Prüfungsergebnisse und Zeugnisnoten
     
  • persönlich-familiäre Hintergründe einzelner Schüler/innen


Die Lehrkraft ist jedoch verpflichtet, unmittelbar…

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Nützliche Links

Umfassendere Ausführungen finden Sie im Ratgeber Schule und Recht (kostenpflichtig)

Siehe auch: Hans-Peter Etter: „Aber erzählen Sie bloß nix weiter!“, in: Bayerische Schule 6/2018



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Schlagwörter: #Verschwiegenheitspflicht