Bereiche der Amtsverschwiegenheit
Die Pflicht der Amtsverschwiegenheit erstreckt sich auf alle einer Lehrkraft im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Sachverhalte; besonders betrifft das:
- Interna über die Situation an der Schule
- alle Prüfungsergebnisse und Zeugnisnoten
- persönlich-familiäre Hintergründe einzelner Schüler/innen
Die Lehrkraft ist jedoch verpflichtet, unmittelbar…