28.04.2017 - Grundschule Themen

Übertrittsverfahren ist pädagogischer Unfug

BLLV-Präsidentin Fleischmann: „Familien stehen unter Druck, die Freude am Lernen wird verdorben und viele Kinder werden krank - ein Umdenken ist dringend erforderlich“

Am 2. Mai werden sie wieder verteilt: Die Übertrittszeugnisse. Sie entscheiden über Bildungsbiografien von Kindern vierter Grundschulklassen. Obwohl sie umstritten sind und Kinder, Familien und Schulen sehr belasten, hält die Staatsregierung daran beharrlich fest. Diese Praxis ist in keinem anderen EU-Land außer Österreich üblich. „Ich werde immer wieder von Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausland gefragt, warum wir Kinder im Altern von zehn Jahren aufgrund des Notendurchschnitt von drei Noten nach dem Kriterium von zwei Stellen hinter dem Komma auf drei Schularten aufteilen“, erklärte die Präsidentin des BLLV, Simone Fleischmann, wenige Tage vor der Vergabe der Zeugnisse - und verlangt ein Umdenken.  

 

Sie lehne die Übertrittspraxis entschieden ab - nicht nur als Präsidentin eines Lehrerverbandes, sondern vor allem auch als überzeugte Pädagogin, „die das Leid der Kinder über Jahre hinweg selber hautnah miterleben musste. Aus meiner Zeit als Schulleiterin einer Grund- und Mittelschule weiß ich, wie sehr die Wochen und Monate vor dem Zeugnis vielen Kindern zu schaffen macht.“ Sie müssten in der Zeit zwischen Weihnachten und April viele Prüfungen absolvieren. Manche Kinder würden richtig krank, bekämen Medikamente zur Leistungssteigerung verabreicht oder müssten miterleben, wie ihre aufgebrachten Eltern mit den Lehrkräften um Noten streiten. „Wir müssen endlich mit diesem pädagogischen Unfug aufhören.“ Er löse zu viel Stress aus. Er setze ganze Familien unter Druck. Er verderbe die Freude am Lernen und mache leider auch viele Kinder krank.

 

„Wir dürfen nicht länger zulassen, dass drei Noten über Bildungsbiografien entscheiden - und leider auch der Geldbeutel der Eltern. Sie sorgen im Falle von Defiziten mit Nachhilfe für die guten Noten.“ Mit Bildungsgerechtigkeit habe das nichts zu tun. 

 

Auch die damit verbundene Art und Weise, wie Leistungen erhoben würden, müssen aus Sicht Fleischmanns kritisch hinterfragt werden: „Leistungen, die Kinder zu einer bestimmten Uhrzeit an einem bestimmten Tag abspulen müssen, werden bewertet, wobei Fehler geahndet und sanktioniert werden. Auf dieser Basis wird dann entschieden, ob ein Kind reif ist fürs Gymnasium. Das ist nicht nur vollkommen überholt und eben auch unpädagogisch, das steht auch in vollem Widerspruch zu allen Erkenntnissen der modernen Lernforschung. Heute wissen wir, dass Druck und Angst Lernprozesse verhindern statt befördern.“  

 

Trotzdem gehe das Elend in den vierten Jahrgangsstufen weiter. Sobald das Kind „durch“ sei, verstumme der Protest. „Das Kind ist ja endlich auf dem Gymnasium." 

 

Die aktuelle Diskussion rund um das neue G9 mache sie noch sensibler, so die BLLV-Präsidentin. Stimmen wie „jetzt kann ja auch mein Sohn auf das Gymnasium gehen, weil es mehr Zeit gibt und alles leichter wird“ zeigten, welche Erwartungen mit dem G9 bei vielen Eltern geweckt worden seien. „Sie zeigen aber auch, welcher gesellschaftliche Druck hinter dem Übertritt steht.“ Fleischmann kündigte an, diese Entwicklung genau zu beobachten. „Womöglich wird jetzt noch deutlicher, dass das drei- bzw. viergliedrige Schulsystem so keinen Sinn macht.“  

 

„Wir müssen uns schon fragen, wie sinnvoll das aktuelle Übertrittsverfahren in Bayern ist, welchen Stellenwert dabei die Bildungsgerechtigkeit hat - und was wir da eigentlich mit zehnjährigen Kindern machen.“

 

Andrea Schwarz, BLLV-Pressereferentin M.A. Tel: 089/ 72 100 129, presse (at) bllv.de



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